Mitten im Feierabendverkehr wurde heute um 17:17 Uhr ein Arbeiter an der Kreuzung Hohenstaufenring und Lindenstraße von einer herabstürzenden Marmorplatte erschlagen. Er stand außerhalb der Absperrungen. Notarzt und Rettungsdienst kümmerten sich um den Schwerstverletzten, konnten ihm aber nicht mehr helfen. Noch an der Unglückstelle verstarb der Arbeiter. Es handelt sich um einen 47-jähriger Bauarbeiter aus Mönchengladbach. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen konnte der Notarzt nur den Tod des Mannes feststellen. Seine Mitstreiter stehen dort wo ihr Kollege gerade verstarb, rauchen, zeigen sich wenig beeindruckt und drücken ihre Zigaretten auf der Stelle aus wo der Mann getroffen wurde und kurz zuvor noch lag.

Das Unglück wirft Fragen auf. Dort wo der Arbeiter stand, hätten auch Passanten stehen können. Am obersten Stockwerk hängen noch Brocken an einem dünnen Metallteil. Sechs Stockwerke plus ein doppeltes Erdgeschoss hoch ist das Gebäude. Mit riesigen Baggern hat man dort abgerissen, das nicht alle Trümmer dabei senkrecht herabfallen würden, kann man auch ohne Physikgrundkurs erahnen. Der Bauzaun allerdings steht auf dem Hohenzollernring nur 2-3 Meter vom Abrisshaus entfernt. Auch die Schaafenstraße ist einspurig befahrbar. Ob hier gegen die Bauvorschriften verstoßen wurde, oder die Stadt Köln zu leichtsinnig mit den Auflagen umgegangen ist, hat die Polizei und das Amt für Arbeitsschutz zu klären. Die haben ihre Ermittlungen aufgenommen.

Die Schaafenstraße wurde gesperrt und es kam zu Verkehrsbehinderungen in der Lindenstraße und auf dem Hohenstaufenring.

Aktualisiert: [26.11.2008, 9:49 Uhr]
Stellungnahme der Stadt Köln: "Sicherheitsauflagen überwiegend nicht eingehalten worden"
Mittlerweile hat die Stadt Köln eine Stellungnahme zu den sicherheitsauflagen abgegeben, die "umfangreich" in der Abbruchgenehmigung enthalten gewesen seien. Sie seien nach heutigem Stand der Erkenntnis zumindest überwiegend nicht eingehalten worden. Gestern Morgen ist die Baustelle nach Angaben der Stadt vom Bauaufsichtsamt der Stadt Köln förmlich stillgelegt und versiegelt worden.

Ferner heißt es in der Stellungnahme: "Für das Bauvorhaben wurde am 15. August 2007 eine Abbruchgenehmigung erteilt mit einer Gültigkeit von zwei Jahren. Die notwendige Anzeige des Abbruchbeginns wurde seitens des Bauherrn am 1. Oktober 2008 eingereicht mit der Ankündigung, dass man mit den Abbrucharbeiten am 13. Oktober 2008 beginnen werde." Zu den Auflagen der Abbruchgenehmigung gehörte unter anderem, dass die Abbrucharbeiten nur von Firmen ausgeführt werden dürfen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Gegen das beauftragte Abbruchunternehmen bestanden keine Sicherheitsbedenken. Zu den Auflagen gehörte auch das Erstellen und die Auslage der umfangreichen Abbruchanweisungen.

Bauaufsichtsamt hält Abriss für nicht fachgerecht
Zur Abbruchgenehmigung gehört unter anderem die zwingende Vorschrift wonach das „Abbruchobjekt ständig beaufsichtig werden muss“ und die Aufsichtsperson parallel „keine weitere Tätigkeit ausüben darf“. Außerdem: „Einreißarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Zugmittel an den Bauteilen befestigt werden können ohne dass dabei die Beschäftigten durch herabfallende oder einstürzende Bauteile gefährdet werden“ (Ziffer 19 der Auflagen zur Abbruchgenehmigung). Das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln hält aufgrund der exponierten Lage des Objektes nur eine feingliedrige Abbruchmethode (z.B. mit Greifer, etc.) für geeignet und einen Abriss für nicht fachgerecht.

Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Sicherheitsauflagen liegt ausschließlich beim Bauherrn. Nach Angaben des Bauaufsichtsamtes (Kenntnisstand Dienstag, 25. November2008, 17:30 Uhr) waren bis zum tragischen Unfall keine Hinweise auf eine unsichere Bauabrissausführung im Amt eingegangen. Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften auf der Baustelle unterliegt der Kontrolle der Bezirksregierung Köln, Technischer Arbeitsschutz.


Andi Goral für report-k.de / Kölns Internetzeitung