Köln | Wie die Ministerpräsidentenkonferenz vom 15.April vereinbart hat, dürfen ab dem 4. Mai die Friseursalons unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder öffnen. Die neuen Auflagen wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern des Friseurhandwerks erarbeitet.
Wie eine Konferenz der Ministerpräsidenten vom 15. April besprach, dürfen die Inhaberinnen und Inhaber von Friseursalons ihre Läden ab dem 4. Mai wieder öffnen. Die Einhaltung strenger Hygiene- und Infektionsschutzstandards ist dafür aber unabdingbar. Die angebotenen Dienstleistungen beschränken sich zunächst nur auf die Haarpflege. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie etwa Augenbrauen- und Wimpernfärben, Gesichtskosmetik oder auch Bartpflege bleiben bis auf weiteres verboten.
Neue Auflagen für Ladeninhaber
Zu den neuen Bedingungen für Salon-Inhaberinnen und -Inhabern gehört zum einen, dass Kunden und die Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion der Zutritt zum Laden grundsätzlich verwehrt werden muss. Ab Montag müssen außerdem Kontaktdaten aller Kunden dokumentiert werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird auch in den Friseursalons verpflichtend. Die Kundinnen und Kunden müssen während des Haareschneidens einen Umhang tragen. Einweghandschuhe sind für die Friseurinnen und Friseure Pflicht und müssen nach jedem Kunden gewechselt werden. Da fettlösende Haushaltsreiniger die lebenswichtigen Hüllen von möglichen Viren zerstören, müssen Materialien und Geräte wie etwa Scheren und Kämme nach der Nutzung mit ebensolchen Haushaltsreinigern gereinigt werden. Zu der Öffnung der Friseursalons plant das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales außerdem Änderungen der Coronaschutzverordnung.
Autor: dts