Köln | Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat am Montag den 27.April entschieden, dass die Vergabe der öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen und Straßenbahnen auf dem Gebiet der Stadt Köln durch den Kölner Stadtrat im April 2019 an die Kölner Verkehrs-Betreibe (KVB) rechtens war.

Der zum 01.01.2020 in Kraft getretene „Öffentliche Dienstleistungsauftrag“ (ÖDLA) gilt bis zum Jahr 2042. Ein Busunternehmen reichte vor Gericht einen Nachprüfungsantrag, um die Rechtmäßigkeit der Vergabe prüfen zu lassen, ein. Dieser scheiterte in beiden Instanzen der Vergabekammer.

Aktenzeichen: OLGDüsseldorf, VII-Verg 27/19
Aktenzeichen: VK 16/19 – L

Autor: sk