Köln | aktualisiert | In seiner Sitzung am Dienstag, hat der Rat der Stadt Köln dem „freiwilligen Ausgleichs-Programm“ zugestimmt. Mit dem „freiwillige Ausgleichsprogramm“ will die Stadt Köln die zu Unrecht erhobenen Buß- und Verwarngelder im Zusammenhang mit einer von der Bezirksregierung falsch ausgeschilderte Blitzeranlage an der A3, den Betroffenen wieder zu Gute kommen lassen. Die Höhe der vereinnahmten Gelder belaufe sich auf rund 11 Millionen Euro, teilt die Stadt mit. Heute morgen wurde auf der Internetseite ein Formular online gestellt.

453.597 Fälle

Die Stadt Köln hat noch einmal die aktuellen Zahlen zu der freiwilligen Ausgleichszahlung der Stadt Köln für falsche Verwarngeld- und Bußgeldzahlungen erläutert. Die Verwaltungsvorlage enthielt eine Reihe von Aktualisierungen und Präzisierungen der Detailzahlen, keine Rechenfehler, die anfänglich zu Unklarheiten führten. Wie bereits von der Stadt Köln dargestellt wurde, seien an der A3 „rund 400.000 Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über 60 Stundenkilometern an der Baustelle geblitzt“ worden. Die Zahl wurde inzwischen von der Stadt präzisiert: Es handle sich um 453.597 Fälle. Diese Präzisierungen wurden auch in die Verwaltungsvorlage für die Ratsentscheidung am gestrigen Tag aufgenommen und dem Rat zur Kenntnis gegeben.

Antragsformular ab heute verfügbar

Die Stadt Köln werde in allen Fällen, wo die Verwarn- und Bußgelder bereits bezahlt wurden oder auch nur angezahlt wurden, die entrichteten Beträge auf Antrag zurücküberweisen. Dazu wurde ein online-Formular entwickelt, das ab heute, Donnerstag, 16. Februar, 9 Uhr, auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht ist. Laut Stadt Köln lagen bis 16.30 Uhr rund 1600 online-Anträge bei der Stadt vor. Anträge aus dem Ausland sollen auch vorliegen.

Aufteilung der Fälle

Insgesamt wurden 17.000 Fälle, auf Anweisung der Bezirksregierung Köln vom 4. Januar, bei denen noch keine Bußgeldbescheid ergangen waren, nicht mehr verfolgt. Weitere 17.000 zu dem Zeitpunkt noch laufende Fälle, wurden seitens der Stadt ebenso eingestellt. Auch weitere 1.000 Fälle, über deren Einsprüche noch nicht entschieden war. Insgesamt ergeben das 35.000 Fälle, die noch nicht rechtswirksam abgeschlossen waren und die aufgrund ihres Verfahrensstandes von der Stadt Köln eingestellt werden konnten.

Ein Ausgleich der gezahlten Gelder könne jetzt in allen Fällen, die bereits rechtskräftig abgeschlossen sind und bezahlt wurden, beantragt werden. Dazu gehören 184.000 bezahlte Fälle, die noch im aktuellen Computerprogramm aufrufbar, und weitere 100.000 Fälle, die im Archivprogramm gespeichert sind. Darüber hinaus habe die Stadt Köln weitere 34.000 Fälle, die zwar rechtskräftig sind, die aber zum Beispiel durch Ratenzahlungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind, auch in den Katalog der zurückzuzahlenden Fälle eingruppiert.

In der Gesamtzahl der eingestellten Fälle seien rund 97.000 Fälle enthalten, bei denen oftmals die Probleme zur rechtssicheren Feststellung des konkreten Fahrers innerhalb der gesetzlichen Frist zur Einstellung des Verfahrens führten, so die Stadt. Da der Verkehrsknotenpunkt Heumarer Dreieck zu den meistfrequentierten Transportwegen des internationalen Güterverkehrs gehört, treten insbesondere bei der Fahrermittlung bei ausländischen Firmenfahrzeugen besondere Schwierigkeiten auf, ergänzt die Stadt.

[infobox]Rückblick[/infobox]

9. Februar – Blitzer A3 – Stadt Köln will Bußgelder zurückzahlen
8. Februar – Blitzer A3 – Erstattung der Bußgelder nur bei Härtefällen
3. Februar – Blitzer A3 – 400.000 Autofahrer betroffen – keine Rückzahlung der Bußgelder
2. Februar – A3 Beschilderungsfehler – 35.000 Geschwindigkeitsverstöße werden zurückgenommen

Kölner Politik nimmt Stellung

Martin Börschel, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln: „Es ist sehr befremdlich, dass in der Blitzer-Posse jeden Tag neue Zahlen auftauchen und im Rat mitgeteilteangebliche Verfahrenshemmnisse 24 Stunden später nun doch keine mehr sind. Dies ist nicht nur ärgerlich für die Betroffenen, die ob dieses ganzen Chaos nur noch den Kopf schütteln können. Auch für uns Ratspolitiker sieht es doch ganz so aus, als sei die Verwaltungsvorlage auf Basis falscher oder unvollständiger Informationen zur Abstimmung gestellt worden – das kann und darf nicht sein. So wie jeder andere Bürger auch muss sich der Rat darauf verlassen können, dass die Informationen der Stadtverwaltung zuverlässig und richtig sind. Man darf nicht vergessen: Die Verwaltung hatte sechs Wochen Zeit, die Vorlage zu erarbeiten. Dass am Tag der Abstimmung und darüber hinaus immer wieder neue Informationen auftauchen, ist nicht nachvollziehbar. Wir werden jetzt sehr genau hinschauen, wie die Rückzahlung der Bußgelder läuft. Der Ruf Kölns darf nicht durch weitere Pannen zusätzlich geschädigt werden.“

Autor: ib