Erststimme ist ungültig
Einige Wähler wandten sich gestern besorgt an ihre Wahlkreiskandidaten. Denn auf ihern zugesandten Briefwahlunterlagen standen die falschen Namen. Der von der Stadt Köln beauftragte Print-Dienstleister hat nämlich gestern bei 8.405 Briefwahlanträgen aus dem Wahlkreis 94 Köln I (rechtsrheinischer Süden und nördlicher Teil der Innenstadt) den falschen Stimmzettel, nämlich den aus dem Wahlkreis 96 Köln III, zugestellt. Dieser Fehler ist nur bei den Briefwahlunterlagen geschehen, die auf den 7.9.2009 datiert sind. Alle anderen Unterlagen des Wahlkreises 94 KölnI wurden korrekt zugestellt. Das Problem: Die auf falschen Stimmzetteln abgegebenen Erststimmen sind ungültig. Die Zweitstimme hingegen behält ihre Gültigkeit, da die Landeslisten in beiden Wahlkreisen identisch sind.


Grafik: Der Wahlbezirk 94 Köln I


Briefwahlunterlagen werden neu verschickt
Stadtdirektor Guido Kahlen: „Ich möchte die Wählerinnen und Wähler, die den falschen Stimmzettel für den Wahlkreis 96 Köln III erhalten haben, ausdrücklich um Entschuldigung bitten. Die ausdrückliche Bitte um Entschuldigung geht auch an die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten, insbesondere im Wahlkreis 94 Köln I. Wir werden alles daran setzen, die Auswirkungen dieses Fehlers so gering wie möglich zu halten. Unser Ziel: gültige Briefwahlstimmen im Wahlkreis 94 Köln I.“

1.) Darum erhalten alle 8.405 betroffenen Wähler die Briefwahlunterlagen mit dem richtigen Stimmzettel innerhalb der nächsten beiden Tage erneut zugesandt.

2.) Dies verbindet die Stadt mit der ausdrücklichen Bitte an alle Betroffenen: „Nutzen Sie die Chance und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, auf dem gültigen neuen Stimmzettel Wahlkreis 94 Köln I zu wählen!“

3.) Noch nicht verwendete Unterlagen der ersten Zusendung sollen die Wähler auf jeden Fall vernichten.

4.) Aber auch für den Fall, dass die Unterlagen schon ausgefüllt und zurückgesandt wurden, stimmen Sie bitte erneut ab. Das Wahlamt der Stadt Köln wird unter ausdrücklicher Wahrung des Grundsatzes der geheimen Wahl die „ersten“ Wahlunterlagen vor der Auszählung aussortieren. Dabei müssen die Umschläge mit den Stimmzetteln nicht geöffnet werden. Die neuen eidesstattlichen Erklärunge sind entsprechend gekennzeichnet, sodass das Wahlamt erkennen kann, ob es sich um die richtigen oder falschen Stimmzettel handelt. Dieses Verfahren ist mit der Landeswahlleitung vorab besprochen worden.

5.) Die Stadt Köln wird die betroffenen Wähler mit der Zusendung der neuen Unterlagen in einem Begleitschreiben entsprechend informieren.


Nach den bisherigen Erkenntnissen ist der Zusendungsfehler ausschließlich auf den Wahlkreis 94 Köln I beschränkt. Alle betroffenen Bürger, die nicht auf eine Neuzusendung warten können, sollen sich so bald wie möglich an das Wahlamt wenden. Dort gibt es die ausführlichen Informationen, wie die Stimmen zur Bundestagswahl direkt in den Bürgerämtern Porz und Kalk sowie im Kundenzentrum Innenstadt, Laurenzplatz, ohne Postversand abgegeben werden können. Die Telefonnummer des Wahlamtes: 0221 / 221-21212. Die betroffenen Bundestagskandidaten im Wahlkreis 94 Köln I wurden, soweit sie telefonisch erreicht werden konnten, bereits über die fehlerhaften Zusendungen und die Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung informiert.

Im Wahlkreis 94 Köln I stehen folgende Direktkandidaten zur Wahl:
Martin Dörmann,
Ursula Heinen-Esser,
Alexander Vogel,
Max Löffler,
Cindy Kolter,
Dr. Benedikt Frings und
Mali Dieckmann.

Im Wahlkreis 96 Köln III kandidieren:
Dr. Rolf Mützenich,
Artur Tybussek,
Bettina Houben,
Kerstin Müller,
Ursula Cornelia Lötzer und
Bernhard Blankenheim.

[cs; Grafik: Stadt Köln]