Beide Vereine wollen ein Derby, aber ohne Provokationen oder Gewalt. Das gilt für die Zeit während des Spiels, aber auch für die An- und Abreise beider Fanlager. Der FC und die Borussia sind sich einig, dass zu einem Derby eine gesunde Portion sportliche Rivalität gehört. Gerade die Rivalität der rheinischen Nachbarn hat Tradition und dürfe gelebt werden – dies jedoch ausschließlich mit friedlichen Mitteln, betonen die Vereine. Grund für diesen Aufruf ist die Eskalation von Gewalt in den Derbys in den letzten Jahren. Gewalttätige Aktionen und strafbare Handlungn schaden auch den Vereinen selbst, denn sie führen zu Sanktionen der DFL und des DFB und darauf aufbauend zu Stadionverboten für die Fans.

Der FC und der VfL fordern ihre Fans auf:
Übt keine Gewalt aus und droht diese auch nicht an!
Klaut und präsentiert keine gegnerischen Fanutensilien!
Toleriert kein Fehlverhalten, vor allem nicht in den eigenen Reihen!
Verzichtet auf Fanmärsche und konspirative Anreisen!
Unterlasst das Mitbringen und Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerkskörpern!

Aktualisiert um 17:00 Uhr
Bundespolizei erlässt ein Glasflaschen, Getränkedosen und Alkoholverbot in Zügen
Aus Sicherheitsgründen hat die Bundespolizei für den kommenden Freitag ein Glasflaschen, Getränkedosen und Alkoholverbot in Zügen erlassen. Vom 19 März, ab 15 Uhr, bis zum 20. März, zwei Uhr ist die Mitnahme von Gläsern, Glasflaschen, Getränken in Glasbehältnissen sowie Getränkedosen und der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Das gilt insbesondere auf folgenden Streckenverbindungen: Strecken von Mönchengladbach Hauptbahnhof nach Köln Hauptbahnhof und zurück sowie alle abgehenden und ankommenden Regelzugverbindungen von Neuss Hbf und Leverkusen-Mitte nach Köln Hbf und zurück.

Mit dem Verbot reagiert die Bundespolizei auf Vorfälle in der Vergangenheit. Bei Fußballspielen zwischen den beiden Vereinen hätten alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen. Hierbei wären wiederholt Glasflaschen auf Polizeibeamte und andere Fangruppen geworfen worden. Die Einhaltung des Verbotes wird beim Zustieg zu den Zügen durch Einsatzkräfte überwacht. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Sicherstellung / Beschlagnahme der untersagten Gegenstände erfolgen. Eine rechtliche Konsequenz bei Nichtbeachtung der Allgemeinverfügung könnte einen Platzverweis, eine Gewahrsamnahme oder den Ausschluss von der Beförderung zur Folge haben.

Aufenthalstverbot für 39 Personen
Darüber hinaus, hat die Bundespolizei gegen 38 Personen aus Köln und Mönchengladbach Betretungs- und Aufenthaltsverbote für alle Kölner Bahnhöfe und alle Züge, die aus Richtung Mönchengladbach, Neuss, Leverkusen und Kerpen nach Köln fahren, verfügt. Im Rahmen ihres Hausrechtes hat die Deutsche Bahn AG zur Sicherheit ihrer Reisenden, für den Bahnhof Köln-Ehrenfeld, das Abstellen von Fahrrädern im Bereich des Tunnels zwischen Stammstraße und Hüttenstraße untersagt. Die Untersagung gilt für den Zeitraum von Donnerstag, dem 18.03.2010, 20:00 Uhr bis einschließlich Freitag, den 19.03.2010, 24:00 Uhr.

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