Seit 2009 wird Prozedere bei der Vergabe von Patenschaften umgestellt. Seitdem müssen Bürger, die eine Partnerschaft übernehmen wollen, zusichern, dass sie den Denkmalschutz der Gräber beachten. So dürfen sie etwa nicht mehr die historische Substanz und das Erscheinungsbild der Denkmäler verändern. Verboten ist es Bürgern seitdem beispielsweise die Grabsteine zu versetzen oder Inschriften auf de Steinen zu entfernen und durch den eigenen zu ersetzen. Dadurch musste die Stadt einen Rückgang der Patenschaften hinnehmen. Die Kölner FDP kritisierte heute, dass die Bürger nach ihrem eigenen Begräbnis dort nicht mehr ihren Namen auf der Grabplatte sichtbar erscheinen lassen dürfen. Doch wer wolle schon tausende Euro in eine Sanierung eines Grabes stecken und dann dotr "anonym" begraben werden, sagte Ulrich Breite, FDP Fraktionsgeschäftsführer. Die Verwaltung wolle die Regelung jedoch nicht zurücknehmen und "will lieber Denkmäler dem Verfall Preis geben, als sie durch sinnvolle Patenschaften zu erhalten", so Breite. Die FDP hat daher eine Ratsinitiative gestartet und will, dass der Rat am 14. Juli noch einmal darüber berät und die alte Regelung wieder einführt.

Eine Stellungnahme der Stadt zu diesem Thema finden Sie hier >>>


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