Das Symbolbild zeigt das Zeichen der Sparkasse

Köln | Die Sparkasse „KölnBonn“ hat ihr Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert und ein neues Girokontomodell durchgeführt. 95 Prozent ihrer Kund:innen stimmten dem Wechsel ins neue Girokontosystem bereits zu. Die Zustimmung zu den neuen AGB bewegt sich auf vergleichbarem Niveau.

Die Zustimmungen waren notwendig geworden, da der Bundesgerichtshof im Frühjahr 2021 in einem Urteil entschied, dass eine aktive Zustimmung der Kund:innen verlangt. Die bisher geltende „schweigende Zustimmung“ verwarf man. Daraufhin mussten Banken neue Zustimmungswege für ihre Kundschaft finden. Inzwischen stimmten 580.000 Kund:innen bereits zu. Überwiegend kamen Zustimmungen der Kunden digital, etwa über die Sparkassen-App oder QR-Code im Brief. Die Sparkasse „KölnBonn“ hatte teilweise ihrer Kund:innen mehrfach kontaktiert und bat um Zustimmung. Bei Kund:innen mit fehlenden Zustimmungen – bei den AGBs und/oder dem Girokontowechsel hält die Sparkasse eine zweieinhalb monatige Kündigungsfrist ein.

Kund:innen, die bis jetzt noch nicht ihre Zustimmung gegeben haben, können dies bis zum 20. März an Geldautomaten, Selbstbedienungsterminals und durch ein Rückmeldeschein tun. Ein letztes Schreiben kommt Mitte März. Bei Kund:innen die sich nach dem 31. März nicht gemeldet haben, wird das Konto im neuen Modell noch einen Monat lang geführt. Wird dieses etwa durch Bargeldeinzahlung, -auszahlung oder Überweisungen aktiv genutzt, wird dies als sogenannte ‚konkludente Zustimmung‘, also Zustimmung über aktives Handeln gewertet.

rs