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Köln | red, dts | aktualisiert | Bei den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen sind 4,7 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Das meldet die Oberfinanzdirektion. Dies seien 70 Prozent der Grundsteuererklärungen, die bis zum 31. Januar hätten abgegeben werden müssen. Das Bundesland Bayern hatte in letzter Sekunde die Abgabefrist noch einmal verlängert. Im Bundesdurchschnitt wurden 25 Prozent der Grundsteuererklärungen nicht abgegeben.

Von den 4,7 Millionen Erklärungen seien 90 Prozent digital eingereicht worden, so die NRW-Behörde. Die Eigentümer:innen, die ihren Verpflichtungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht nachkamen, werden nun ein Erinnerungsschreiben erhalten. Wer nichts abgibt, der wird von den Finanzbehörden geschätzt. Die NRW-Oberfinanzdirektion weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Abgabe bestehen bleibe. Zudem haben die Finanzämter die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag zu fordern oder ein Zwangsgeld festzusetzen.

Weiterhin ist die Abgabe der Grundsteuererklärung über das Online-Tool Elster der Finanzämter möglich. Eigentümer:innen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Finanzämter bearbeiten die Erklärungen grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt. Dieser Wert trifft aber noch keine Aussage über die zu entrichtende Grundsteuer. Diese werden von den Kommunen im Jahr 2024 durch Hebesätze festgelegt,  auf deren Basis dann die zu zahlende Grundsteuer errechnet wird. Diese Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht, werden dann von den Steuerpflichtigen ab dem 1. Januar 2025 zu leisten sein.

Mieter:innen, die Grundsteuer mit den Nebenkosten abführen, sind von den Neuerungen dann ebenso betroffen.

Rund 10 Millionen Grundsteuererklärungen fehlen deutschlandweit

Trotz des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in der Nacht zum Mittwoch fehlen rund zehn Millionen Grundsteuererklärungen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums teilte der „Bild“ (Mittwochsausgabe) auf Anfrage mit, die Quote der eingegangenen Erklärungen liege „bei ca. 71,36 Prozent“. Insgesamt könne man „von rund 37 Millionen wirtschaftlichen Einheiten“ ausgehen.

Das entspricht umgerechnet rund 10 Millionen fehlenden Einheiten (28,64 Prozent von 36 Millionen). Die Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten, für die jeweils eine Feststellungserklärung abzugeben ist, schwanke jedoch im Jahresverlauf. Von den insgesamt zu erwartenden Feststellungserklärungen seien nach den von „Elster“ übermittelten Daten bis zum 30. Januar 2023 bundesweit etwa 61,93 Prozent der insgesamt erwarteten Feststellungserklärungen elektronisch übermittelt worden, „zudem sind bundesweit geschätzt etwa 9,43 Prozent der insgesamt erwarteten Feststellungserklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen“.

Ein Grund für die hohe Zahl fehlender Anträge könnte auch in deren Komplexität liegen. Eine INSA-Umfrage im Auftrag von „Bild“ (Mittwochausgabe) ergab, dass 50 Prozent aller Eigentümer, die bis zum Stichtag eine Grundsteuererklärung abgegeben haben, dies als „schwer“ empfunden haben. Unter ihnen sind 34 Prozent der Ansicht, dass das Ausfüllen „eher schwer“ war, 16 Prozent empfanden dies sogar als sehr schwer.

Dagegen empfanden insgesamt 49 Prozent die Antragstellung als leicht, darunter 38 Prozent als „eher leicht“ und elf Prozent als „sehr leicht“. 27 Prozent der Befragten benötigten für die Abgabe der Erklärung mehr als 90 Minuten. Weitere 23 Prozent haben 60 bis weniger als 90 Minuten gebraucht.

Die relative Mehrheit von 32 Prozent der Umfrageteilnehmer, welche ihre Grundsteuer-Erklärung bereits ausgefüllt haben, hat hierfür 30 bis weniger als 60 Minuten gebraucht. Sechs Prozent wissen dies nicht (mehr) oder möchten dazu keine Angabe machen. Je älter die Befragten sind, desto häufiger empfanden sie das Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung als schwer: So steigt dieser Anteil von bis auf 38 Prozent bei den unter 40-Jährigen bis auf 61 Prozent bei den ältesten.

Für die INSA-Befragung wurden am 30. Januar 1.002 Teilnehmer befragt.

25 Prozent aller Grundsteuererklärungen fehlen   

uch nach Ende der Abgabefrist fehlen Millionen an Grundsteuererklärungen. Die Quote der eingegangenen Erklärungen nach Fristende liegt bei 74,54 Prozent, wie das Bundesfinanzministerium laut Bericht des „Handelsblatts“ (Donnerstagausgabe) mitteilte. Über die elektronische Steuer-Plattform Elster sind bis zum 31. Januar bundesweit 64,72 Prozent aller erwarteten Steuererklärungen übermittelt worden, zudem sind bundesweit geschätzt etwa 9,82 Prozent aller erwarteten Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen, so das Ministerium.

Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Grundsteuer. Fast 36 Millionen Grundstücke und Immobilien müssen neu bewertet werden. Wegen des schleppenden Rücklaufs hatten die Finanzminister der Bundesländer die Abgabefrist im Vorjahr bereits um drei Monate verlängert.

Statt bis zum 31. Oktober 2022 hatten Steuerzahler nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärung zu übermitteln. Bayern verlängerte als einziges Bundesland am Dienstag kurzfristig die Frist nochmals um drei Monate. In Hessen bekommen bis Ostern säumige Eigentürmer ein Erinnerungsschreiben für die Abgabe der Grundsteuererklärung.

Das sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) dem Radiosender HR-Info. Die Frist zur regulären Abgabe der Daten werde Hessen, im Gegensatz zu Bayern, nicht verlängern. Wer auch weiterhin keine Angaben einreiche, müsse damit rechnen, dass das Finanzamt den betreffenden Grundstückswert schätze.

Auch in Hessen hatten 76 Prozent aller Grundstückseigner bis zum Fristablauf am Dienstagabend ihre Grundsteuererklärung abgegeben, ähnlich dem Bundesdurchschnitt, in Bayern waren es rund 70 Prozent. Boddenberg versprach, dass keine verdeckten Steuererhöhungen geplant seien. „Für den einzelnen Bürger werden sich zwar Veränderungen nach unten oder oben ergeben. Wir haben es aber so gestaltet, dass die Ausschläge nicht allzu groß werden.“ Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt hätten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten ermittelt.

ag