Symbolbild Heizung

Berlin / Hannover | aktualisiert | dts, rs | Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich laut verschiedener Medienberichte im Streit um eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), also das sogenannte „Heizungsgesetz“, geeinigt. Ein entsprechender neuer Entwurf soll noch diese Woche in erster Lesung in den Bundestag kommen, berichtete am Dienstagnachmittag unter anderem das Magazin „The Pioneer“. Zudem soll das Gasheizungsverbot wohl um Jahre verschoben. Aus der Politik zeichnen sich unterschiedliche Reaktionen ab.

Dem Vernehmen nach konnte sich eine Runde der Fraktionschefs am Dienstag zunächst nicht einigen, dann sollen sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) persönlich in die Verhandlungen eingeschaltet haben.

Gasheizungsverbot wohl um Jahre verschoben

Das ursprünglich geplante Verbot neuer Gasheizungen wird faktisch wohl um mehrere Jahre verschoben. Solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliege, sollen außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten, wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsspitzen vom Dienstagnachmittag hervorgeht. FDP-Fraktionschef Christian Dürr nannte das Jahr 2028 als Termin.

„Zuerst wird der Staat etwas machen müssen“, sagte Dürr. Neue Gasheizungen müssten ab 2024 allerdings „auf Wasserstoff umrüstbar“ sein. Das gelte auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können. Die entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll noch diese Woche im Bundestag in erster Lesung beraten werden, angestrebt wird nun von allen Ampel-Partnern eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause. Ursprünglich sollte der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bereits ab 1. Januar 2024 verboten werden, die Kommunen sollten ihre langfristigen Pläne erst später festlegen müssen.

Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung soll nun auch schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sobald ein solcher Plan vorliegt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiterhin erlaubt sein, allerdings unter bestimmten Bedingungen, je nachdem welche Planung die Kommune hat: Bei einem „klimaneutralen Gasnetz“ bleiben auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen erlaubt, in anderen Gasnetzen nur solche Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.

Habeck zeigt sich zufrieden mit Einigung zum Heizungsgesetz

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat sich zufrieden gezeigt mit dem Verhandlungsergebnis zum umstrittenen Heizungsgesetz. „Das Gebäudeenergiegesetz kommt, der Kern ist gewahrt“, sagte Habeck am Dienstag. Das sei wichtig für die Planungssicherheit.

„Die Wärmewende ist praktikabel, Klimaschutz wird konkret, das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt. Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz.“ Die Koalitionseinigung sieht unter anderem vor, dass außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten sollen, solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Neue Gasheizungen bleiben demnach erlaubt, sie müssten ab 2024 allerdings „auf Wasserstoff umrüstbar“ sein. Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können. „Insgesamt gibt die Einigung die Chance, die Debatte zu befrieden und den gesellschaftlichen Rückhalt für Klimaschutz zu stärken“, sagte Habeck.

„Dass sich in den intensiven Verhandlungen alle Seiten bewegen mussten, gehört dazu. Das war wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Regierung herzustellen.“ Das Gebäudeenergiegesetz werde nun aufgesetzt mit dem Ziel, es vor der Sommerpause zu verabschieden.

„Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende erreicht“, sagte der Wirtschaftsminister.

DUH sieht in Heizungseinigung „Tiefpunkt für die Klimapolitik“

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Einigung der Ampelregierung zum umstrittenen Heizungsgesetz scharf kritisiert. „Dieses Gebäudeenergiegesetz ist kein Meilenstein, sondern ein Tiefpunkt für die Klimapolitik dieser Bundesregierung“, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Am schwersten wiegt, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung verschoben wird und das sogar bei einem großen Teil der Neubauten, wo es besonders einfach umsetzbar ist. Das ist klimapolitischer Irrsinn“, kritisierte Metz. „Darüber hinaus wird das Märchen von wasserstofffähigen Gasheizungen aufrechterhalten und die klima- und umweltschädliche Verbrennung von Holz ermöglicht.“ Gasheizungen könnten sogar bis 2045 mit fossilem Gas betrieben werden, „wenn Sie nur einen Sticker `H2-Ready` tragen“, kritisierte die DUH-Geschäftsführerin.

Die Einigung trage die Handschrift der FDP, die sich an entscheidenden Punkten durchgesetzt habe. Der Klimaschutz bleibt dabei auf der Strecke und Verbraucher würden „weiterhin mit dem Risiko hoher Energiekosten ihrer Gasheizungen alleine gelassen“, so Metz. „Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, dieses Gesetz mit diesen katastrophalen Folgen abzulehnen.“

Spahn begrüßt Änderungen an Heizungsgesetz

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn (CDU) begrüßt die in der Ampel-Koalition vereinbarten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz. „Es ist gut, dass Robert Habeck gestoppt wurde“, sagte Spahn dem „Heute Journal Update“ am Dienstag. „Opposition wirkt, unsere Kritik wirkt: Robert Habecks Wärmepumpen-Zwang hat keine Mehrheit im Deutschen Bundestag.“

Deswegen hätten die Ampel-Fraktionen diesem Gesetz den Stecker gezogen. „Das ist erst mal eine gute Nachricht angesichts des Protests, den es im Land gibt“, sagte der CDU-Politiker. Es gebe allerdings noch keinen neuen Gesetzentwurf, monierte Spahn.

Der bisherige Gesetzentwurf gehöre „in die Tonne“. Er forderte von der Ampelkoalition ein komplett neues Gesetz zu erarbeiten. Schon in Erster Lesung müsse klar formuliert sein, inwieweit das Gesetz wirklich Technologieoffenheit gewährleiste und welche Förderungen es geben werde.

„Mit dem, was heute behauptet wurde, was kommen soll“ wäre allerdings Technologieoffenheit „scheinbar gewährleistet“, fügte Spahn hinzu und lobte auch die zugesagten Förderungsmaßnahmen: „Diese Ziele kann man unterstützen“.

Kubicki sieht „vollständige Abkehr“ von ursprünglichen Heizungsplänen

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat die Ampel-Einigung beim Heizungsgesetz begrüßt. „Ich sehe den weiteren Verlauf jetzt positiv. Es ist eine vollständige Abkehr von den ursprünglichen Vorstellungen Habecks“, sagte Kubicki den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

„Die erzielten Ergebnisse spiegeln fast vollständig das wider, was sich die Freien Demokraten schon bei der ersten Version des GEG gewünscht hätten. Wir schauen uns nun an, wie diese Vorgaben gesetzlich konkret umgesetzt werden.“ Anschließend müsse eine saubere und umfangreiche Beratung folgen.

Kubicki zählte bisher zu den größten Kritikern der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Die Koalitionseinigung sieht unter anderem vor, dass außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten sollen, solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Neue Gasheizungen bleiben erlaubt, sie müssten ab 2024 allerdings „auf Wasserstoff umrüstbar“ sein.

Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können.

Dröge sieht in Heizungskompromiss „Meilenschritt“ für den Klimaschutz

Grünen-Fraktionschefin und Kölner Bundestagsabgeordnete Katharina Dröge begrüßt die Einigung im Streit um das Gebäude-Energie-Gesetz, auch wenn dies ein längerer und komplizierter Weg gewesen sei. „Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass wir etwas früher zu der Entscheidung gekommen wären“, nun werde das Gebäude-Energie-Gesetz aber wirklich vorangebracht und dadurch ein „Meilenschritt“ für den Klimaschutz geschafft, sagte sie am Dienstagabend den „ARD-Tagesthemen“. „Das Gesetz wird weiterhin, und das ist ganz wichtig, ab dem 1. Januar 2024 gelten.“

Worauf man sich verständigt habe, sei eine „Entscheidungszeit“, spätestens bis 2028 „haben die Menschen die Möglichkeit zu warten“, so Dröge zum Zeitplan des Gesetzes. Den Grünen sei bei dem Kompromiss die soziale Unterstützung der Bürger wichtig gewesen, die sich jetzt für eine neue Heizung entschieden. „Das ist kein weniger an Klimaschutz, weil die Heizungen am Ende auch klimaneutral sein müssen oder 65 Prozent Erneuerbare Energie schaffen müssen, aber wir ermöglichen mehr Entscheidungsmöglichkeiten“, so die Fraktionsvorsitzende.

Für künftige Gesetzesvorhaben zum Klimaschutz stelle sie in Aussicht, dabei die Finanzierung beziehungsweise das Konzept stärker in Gesetzentwürfen zu verankern, so Dröge.

Neubauer nennt Einigung beim Heizungsgesetz „schlechten Witz“

Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer hat die Einigung der Ampelkoalition beim Gebäudeenergiegesetz scharf kritisiert. Nun stehe „eine de facto Entkernung des GEGs zur Debatte, es ist ein schlechter Witz“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). „Im Zweifel schwinden so die Chancen einer schnellen und gerechten Wärmewende vollständig.“

Dazu komme der politische Preis der letzten Wochen, fügte Neubauer hinzu. „Während die Ampel sich auch in diese Debatte wieder selbst den Weg verstellt hat, rinnt das Vertrauen in die Krisenkompetenzen der Ampel“, so Neubauer. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten sollen, solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Neue Gasheizungen bleiben zudem weiterhin erlaubt, sie müssten ab 2024 allerdings „auf Wasserstoff umrüstbar“ sein. Auch neue Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können.

Gemeindebund begrüßt Änderungen am Heizungsgesetz

Der Städte- und Gemeindebund hat die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim umstrittenen Heizungsgesetz begrüßt. „Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Das bedeute für die meisten Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden.

„Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt.“ Zugleich forderte Landsberg vom Bund „eine nachhaltige Unterstützung“, damit auch die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden die Wärmewende umsetzen könnten. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so der Hauptgeschäftsführer.

Dazu gehöre auch eine konkrete Kostenschätzung