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Köln | Das Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2022/23 geht in die nächste Runde. Die Schulen verschicken ab dem 14. März ihre Bescheide, ob sie ein Kind aufnehmen oder nicht. Die Eltern müssen dann handeln.

In dieser Rückmeldung der Schulen erhalten Eltern die Zu- oder Absage der weiterführenden Schule und ob das Kind angenommen ist. Wenn die Erziehungsberechtigten eine Zusage erhalten, dann müssen sie bis spätestens 23. Mürz 2022 sich bei der Schule zurückgemeldet haben. Wenn die Eltern diesen Termin versäumen, dann verfällt der zugesagte Platz und wird an das nächste Kind und dessen Eltern weitergegeben.

Kinder die keinen Platz bekommen haben müssen in der zweiten Anmeldephase erneut ab dem 31. März angemeldet werden. Es sei aufgrund der Mehrfachanmeldungen nicht möglich eine Aussage zu treffen welche Schulen über freie Kapzitäten verfügten. Diese und verlässliche Zahlen könnten erst nach der Rückmeldung der Erziehungsberechtigen erhoben und kommuniziert werden.

Am 30. März will die Stadt Köln spätestens eine Übersicht veröffentlichen, die Schulen mit freien Kapazitäten listet. Diese Liste soll auch an den Grundschulen an die Erziehungsberechtigten der Kinder in den vierten Klassen verteilt werden.

Aktuell gibt es noch zwei Schulen, die von der Katholischen Kirche betrieben werden, an denen noch freie Plätze bestehen, da sich diese Schulen bereit erklärten mehr Kinder aufzunehmen. Es sind die Ursulinenschule in der Machabäerstraße und das Irmgardis-Gymnasium in der Schillerstraße.