Köln | Wer am Samstag nach einem Termin auf der Kölner Zulassungsstelle für die Zulassung eines Gebrauchtwagens suchte, der bekam den 4. Mai als frühesten Termin angeboten. Das sind über 4 Wochen. Das Problem ist allerdings nicht neu, sondern seit mittlerweile mehr als 7 Monaten bekannt. Und was tut die Stadt?

Im August 2020 machte die Kölner KFZ-Innung Druck auf die Stadt Köln und schrieb einen offenen Brief an die Kölner Oberbürgermeisterin. Damals dauerte die Zulassung eines Wagens von 10 Tagen bis zum Extremfall vier Wochen. Von den Lobbyisten des Kölner KFZ-Handwerks war seitdem nichts mehr zu hören und die Stadt selbst schrieb auf Anfrage dieser Internetzeitung, dass etwa Zulassungsdienste innerhalb eines Arbeitstages bedient werden.

Aber Privatpersonen haben keine Lobby. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist eindeutig: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Also ohne Zulassung kein Betrieb. Wie lange die Behörde sich Zeit lassen kann ist nicht geregelt.

Stellen sollen zugesetzt werden

Die Stadt Köln begründet die langen Wartezeiten für Privatpersonen so: „Die Kfz-Zulassungsstelle folgt der pandemiebedingten Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums: möglichst wenige Menschen für möglichst kurze Zeit im gleichen Raum/am gleichen Ort. Ziel ist es, eine kontrollierte Zahl von Bürger*innen so bedienen zu können, dass einerseits Abstände eingehalten werden und andererseits der Aufenthalt der Bürger*innen möglichst kurz ist. Die Corona-Schutzbestimmungen wie auch die räumlichen Anforderungen gemäß Corona-Arbeitsschutzverordnung (Quadratmeter pro Person inklusive anwesende Mitarbeiter*innen) werden konsequent umgesetzt. Die Terminvorlaufzeit beträgt rund vier Wochen – was sicher auch dadurch bedingt ist, dass aus personalrechtlichen Gründen Samstagstermine aktuell nicht mehr möglich sind. Um die Situation für Privatkunden zu verbessern, sind Stellen zugesetzt worden, die aktuell besetzt werden.“ Offen bleibt wie viele und vor allem wann?

Zulassungsdienstleister nutzen

Die Stadt Köln spricht aber davon, dass rund 30 Prozent der gebuchten Termine pro Tag nicht wahrgenommen werden. Daher würden kurzfristig Termine oder Tagestermine telefonisch oder online ermöglicht. Wer den Terminkalender der Stadt online bemüht findet aber in der Regel keinen freigewordenen Tagestermin. Die Stadt verweist auf Härtefallregeln, etwa für Gewerbetreibende.

Die Stadt Köln verweist auf sogenannte Zulassungsdienstleister. Die bieten in der Regel schnellere Termine an und wer einmal im Internet nachsieht, der findet mittlerweile eine stattliche Anzahl an unterschiedlichen Dienstleistern. Es scheint so, dass da eine ganze Branche aus dem Boden sprießt, für eine Dienstleistung, die die Stadt im Sinne des Straßenverkehrsgesetz (StVG) erfüllen muss. Diese würden auch nicht bevorzugt behandelt schreibt die Stadt auf Anfrage dieser Internetzeitung: „Es gibt keine „Vorzugsbehandlung“ von Großkunden und gewerblichen Zulassungsdienstleistern gegenüber Privatkunden, sondern es sind zwei unterschiedliche Wege: Die Zulassungen durch Großkunden (beispielsweise Autohäuser) und gewerbliche Zulassungsdienstleister erfolgen in größerer Stückzahl und begegnungslos – sie liefern die zur sofortigen Bearbeitung vorbereiteten Zulassungsunterlagen ihrer Kunden in einem Schließfach ein, Mitarbeitende der Kfz-Zulassungsstelle bearbeiten diese und die Großkunden/Zulassungsdienstleister holen die fertigen Zulassungen in der Regel am Folgetag ab.“

Die Internet-Zulassung

Zudem verweist die Stadt Köln auf die Internet-Zulassung. Die setzt aber voraus, dass die Bürger*innen sich beim Servicekonto NRW anmelden, die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist und entweder ein entsprechendes Kartenlesegerät vorhanden oder auf dem Smartphone die „Ausweis App2“ installiert ist. Die Stadt schreibt: „Privatkunden haben seit Ende Januar 2021 die Möglichkeit, Fahrzeuge komplett online zuzulassen, ohne je die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen.“ Wer jetzt auf der städtischen Website nachschaut, wie und wann er in einem der städtischen Kundenzentren die Online-Funktion beantragen kann, der bekommt heute etwa für Ehrenfeld selbst im Mai keinen Termin dafür. Alle Termine sind grau hinterlegt. Das Fazit kann nur lauten: Es gibt Verbesserungsbedarf.

Autor: red
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