Das Pressefoto zeigt ein Symbolbild des Zoll. | Foto: Hauptzollamt Köln

Köln | Bundesweit schwärmten Zollbeamte in der vergangenen Nacht aus und kontrollierten Gastronomiebetriebe. Auch in der Region Köln fanden Schwerpunkteinsätze der Finanzkontrolle Schwarzarbeit statt. Die Beamten ermittelten illegale Beschäftigung, Verstöße gegen den Mindestlohn oder den Missbrauch von Sozialleistungen.

In 50 Gastronomiebetrieben tauchten die Zollbeamten auf und kontrollierten die Wirte und ihre Mitarbeitenden. Insgesamt wurden 186 Mitarbeitende kontrolliert und bei mehr als jedem dritten Fall Verstöße festgestellt.

Hier kontrollierte der Zoll:

Köln: 12 Betriebe und 55 Personen
• Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg, Troisdorf): 13 Betriebe und 41 Personen
• Rhein-Erft-Kreis: 1 Betrieb und 7 Personen
• Rheinisch-Bergischer Kreis (Bergisch Gladbach, Odenthal, Burscheid, Wermelskirchen): 10 Betriebe und 30 Personen
• Oberbergischer Kreis (Lindlar, Engelskirchen, Gummersbach): 9 Betriebe und 40 Personen
• Leverkusen: 5 Betriebe und 13 Personen

Das prüften die Beamten

„Entscheidende Schwerpunkte setzten die Beamten auf die Prüfung der Einhaltung
des gesetzlichen Mindestlohns, auf die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren. Ebenfalls wurde die illegale Beschäftigung
von Ausländern geprüft“, so Maja Welz, Pressesprecherin des Hauptzollamts Köln. Diese Schwerpunktkontrollen seien ein wichtiges Instrument gegen die Schwarzarbeit, so der Zoll Köln. Damit werde in bestimmten Branchen präventiv die Schwarzarbeit bekämpft. Damit soll die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gesenkt werden.

Die erste Bilanz des Einsatzes des Kölner Zolls

• Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in drei Fällen Anhaltspunkte.

• In 13 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird.

• Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren gab es in sechs Fällen.

• In 18 Fällen schließen sich Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern an.

ag