Das Vorgehen der Kölner Polizei am 21. September 2008 war rechtswidrig. Eine Entschädigung erhalten die über 400 Menschen, die die Nacht vom 21. auf den 22. September in einem Gitterkäfig in Brühl verbrachten, nicht. Sie müssen sich mit dem Wissen zufrieden geben, ungerechtfertiger Weise dort gewesen zu sein.

Die Polizei Köln wollte sich heute auf Nachfrage von Report-k.de nicht zu dem Urteil äußern. Man wolle das Urteil zunächst in Ruhe studieren. Mit einer Antwort könnte frühestens Anfang September gerechnet werden, teilte eine Sprecherin mit. Ein offener Umgang mit Fehlern sieht anders aus. Dabei wäre gerade jetzt eine offenere Kommunikation der Polizei von Nöten. Das ist auch im Interesse der Polizei, die sich auch darüber beklagt, dass die Gewalt gegenüber ihren Beamten zunimmt. Vorgehensweisen wie beim so genannten „Anti-Islamisierungskongress“ tragen dabei jedoch nicht zur Deeskalation bei, sondern polarisieren. Ein Eingeständnis, Fehler gemacht zu haben und das nicht erst Wochen später, stärkt dagegen die Glaubwürdigkeit. Hier ist besonders die Polizeiführung und Polizeipräsident Klaus Steffenhagen, SPD, gefordert.

Bereits einem Tag nach der Veranstaltung waren kritische Stimmen laut geworden. Die Polizei Köln selbst gab bekannt, eine interne Untersuchung einleiten wollen. Die Ergebnisse wurden nie bekannt gegeben. Hätten die zwei Bürger mit ihren Anliegen nicht beim Verwaltungsgericht geklagt, wäre das Vorgehen der Polizei wohl ohne rechtliche Beurteilung geblieben. Auf eine Erklärung, wie es zu diesem Handeln kam, warten die Demonstranten heute noch. Zwar gab es Ausschreitungen einzelner Autonomer, als Begründung für die Einkesselung und Festnahme von über 400 Menschen ist das jedoch unzureichend. Insbesondere da sich – wie die Kölner Polizei selbst am 21. September 2008 mitteilte – friedliche Demonstranten sogar den Autonomen in den Weg stellten. Sie gaben damit ein deutliches Zeihen für einen friedlichen Protest und gegen Gewalt – auch gegen Gewalt gegenüber der Polizei.
 
Besonders traurig ist in diesem Fall, dass sich unter den 400 Festgenommenen 75 Kinder und Jugendliche befanden. Auch sie verbrachten teilweise eine ganze Nacht in den Gitterkäfigen. Wie diese Kinder und Jugendlichen in Zukunft ihr Recht auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit beurteilen werden, ist ungewiss. Statt sie darin zu unterstützten, eine eigene Meinung zu bilden und sich politisch zu engagieren, werden sie von der Polizei bis heute kriminalisiert. Gerade gegenüber Kindern und Jugendlichen sollte die Polizei besonders sensibel handeln. Sie genießen nicht umsonst einen besonderen Rechtsschutz. An den Schutz der Bevölkerung musste das Verwaltungsgericht nun die Polizei erinnern. Das sollte natürlich eigentlich nicht nötig sein. Zu hoffen bleibt da, dass sich solch ein Vorgehen nicht wiederholt. Eine öffentliche Entschuldigung des Polizeipräsidenten Klaus Steffenhagen ist mehr als überfällig.

Cornelia Schlößer für report-k.de/ Kölns Internetzeitung