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Bonn | In der Nacht von Donnerstag auf Freitag warf eine Bonnerin aus ihrer Dachgeschosswohnung ihren Hausrat auf den Gehweg und Straße. Angerückte Polizisten prüfen jetzt ob es die Möglichkeit gibt eine Strafanzeige zu stellen.

Kann jemand strafrechtlich verfolgt werden, wenn er Nachts sein Hab und Gut aus seiner Wohnung auf die Straße wirft? Mit dieser Frage beschäftigt sich jetzt die Bonner Polizei. Denn genau zu einem solchen Fall kam es in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Bonner Stadtteil Kessenich.

So beschreiben die Beamten die Lage vor Ort bei ihrem Eintreffen: Der Gehweg, Teile der Straße und der gesamte Zuweg zum Haus waren mit den zerstörten Überresten der Einrichtung bedeckt. Die Wohnung war mit Müll, Haushaltsgegenständen, Scherben und Werkzeug übersät. Trotz der Anwesenheit der Polizei ließ sich die Frau nicht beirren und warf weiterhin Gegenstände aus dem Fenster.

Es wurden Versuche unternommen, verbalen Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Die Beamten scheiterten daran, die Frau aufzunehmen, sodass sie schließlich gezwungen waren, die Wohnungstür aufzubrechen. Dadurch konnte die Frau davon abgehalten werden, weiteres Eigentum unwiederbringlich zu zerstören. Zur Reinigung vor dem Gebäude wurden die Straßenreiniger von der Polizei angefordert. Es gab keine Verletzten und außer dem Inventar der Frau wurden keine Sachschäden verursacht.