Das Symbolfoto zeigt ein Fahrzeug der Bundespolizei.

Köln | Es ist ein etwas irritierender Fahndungsaufruf der Bundespolizei: Sie sucht nicht nur nach dem Täter, sondern auch nach dem Opfer. Grundlage der Suche: eine Videoaufzeichnung.

Die Meldung der Bundespolizei hinterlässt ein wenig ratlos, da die Beamten nicht wirklich deutlich machen auf welcher Grundlage sie eine Strafanzeige auslösen.

Der Sachverhalt

Der Vorfall ereignete sich bereits am 6. Oktober um 19 Uhr am Bahnhof Köln-Mülheim. Ein Mann zieht einen älteren Mann am Kragen aus dem Regionalexpress 1. Der liegt danach auf dem Boden. Der Mann wirke auf den am Boden Liegenden ein. Personen auf dem Bahnsteig trennen die beiden Männer. Als die Bundespolizei eintrifft sind Opfer und Täter nicht mehr vor Ort. Der Sachverhalt wird von den Beamten anhand von Videoauswertungen später nachvollzogen. Dann leiten sie ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.

Was ist die Rechtsgrundlage?

Auf welcher Rechtsbasis wird nicht konkret deutlich, denn Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Da das Opfer auch gesucht wird, kann es keine Anzeige gestellt haben.

Eine Möglichkeit ist, dass die Bundespolizei Strafanzeige auf Basis des öffentlichen Interesses stellt, eine weit auslegbare Möglichkeit für die Beamt:innen, denen das Gesetz damit das Recht einräumt auch ohne Antrag des Opfers Strafanzeige zu stellen.

Zum Opfer machen die Beamten keine Angaben, aber zum Täter, den sie so beschreiben: „Männlich, hoch gewachsen, ost-afrikanisches Erscheinungsbild, athletischer Körperbau, ca. 30 Jahre, im schwarzen Trainingsanzug.“

Die Bundespolizei sucht Zeug:innen: Telefon 0800/6 888 000