Damit bestätigt das Hauptzollamt Köln als zuständige Verwaltungsbehörde die hohen Sicherheitsstandards der HGK. Diese kann zukünftig vereinfachte Zoll-Prüfungen beantragen oder durch Vorausanmeldungen den Verwaltungsaufwand verringern. „Diese Vorteile werden wir direkt an unsere Kunden weitergeben“, betont Cargo-Bereichsleiter Paul Schumacher und ergänzt: „Vor allem die grenzüberschreitenden Verkehre im Transit durch die Schweiz werden künftig spürbar vereinfacht. Das stärkt die Angebote der HGK auf dem europäischen Nord-Süd-Korridor zwischen den Häfen am Mittelmeer und der Nordsee.“

Neben dem Eisenbahngüterverkehr profitieren auch andere Bereiche des Unternehmens von dem neuen Zollstatus. Dies gilt vor allem für die Kölner Häfen sowie deren regionale Kunden mit Import- und Export-Sendungen nach Übersee. Ein Beispiel: Lieferungen in die USA unterliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 einem aufwendigen, zollrechtlichen Verfahren. Für „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ (AEO) entfallen viele im Standardverfahren vorgeschriebene Auflagen, etwa das Röntgen von Containern im Verschiffungshafen. Das Zollverfahren wird so einfacher, schneller und günstiger.

dn