Das Symbolbild zeigt ein Fahrrad auf einem Radfahrstreifen. | Foto: Bopp

Köln | Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte den Fachkräftemangel in der Planung und dem Bau der Radverkehrsinfrastruktur beheben und fördert daher eine Fahrradprofessur aus Landesmitteln. Das teilte nun Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen teilt. Universitäten und Hochschulen können sich ab sofort bewerben.

„In Nordrhein-Westfalen sollen Fachkräfte insbesondere für den Landesbetrieb Straßenbau und den kommunalen Bereich auf hohem Niveau ausgebildet werden. Mit einer Professur können wir auch über die akademische Schiene für eine langfristige Ausbaubeschleunigung der Radverkehrsinfrastruktur sorgen“, betonte Oliver Krischer, Umwelt- und Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Bereits jetzt ist bereits eine Fahrradprofessur an der Bergischen Universität Wuppertal, gefördert durch Bundesmittel, eingerichtet worden.

Universitäten können sich ab sofort bewerben

Um eine komfortablen und sicheren Radwegeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, benötigt es Fachkräfte. Aus diesem Grund bietet das Umwelt- und Verkehrsministerium NRW ab sofort interessierten Hochschulen und Universitäten die Möglichkeit, sich für eine Professur mit dem Studieninhalt Radverkehr zu bewerben. Das Interessenbekundungsverfahren endet am 31. Oktober 2023. Für eine Bewerbung ist ein zweistufiges Verfahren zu durchlaufen.

In der ersten Verfahrensstufe ist eine Interessenbekundung an das Umwelt- und Verkehrsministerium zu übersenden. Je Hochschule darf nur ein Beitrag eingereicht werden. Im Nachgang werden die Interessenbekundungen durch ein Begutachtungsgremium abschließend bewertet. Die Bewertung wird sich vor allem daran orientieren, inwieweit die Konzepte und die eingereichten Unterlagen das Potenzial besitzen, das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW, die Ziele des Landes sowie die Behebung des Fachkräftemangels im Bereich von Planung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur umzusetzen.

In einem zweiten Schritt wird nach Prüfung und Bewertung der eingegangenen Interessenbekundungen die vom Begutachtungsgremium ausgewählte Hochschule zur Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 aufgefordert. Die aufgeforderte Hochschule hat dann die Möglichkeit, bis zum 29. Februar 2024 einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Die Förderung soll aus den Mitteln der Nahmobilität erfolgen.

rs