Symbolbild Schule/Schüler

Köln | Das neue Schulhalbjahr beginnt am Montag, 7. August. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Eltern Anspruch auf einen Zuschuss von 116 Euro für Schulbedarf. Das kann etwa sein: Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Hefte.

Zusätzlich bewilligt das Amt für Arbeit, Soziales und Senioren de Stadt Köln Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaekt.

Dazu gehören:

  • Zuschuss von 116 Euro für Schulbedarf für das 1. Schulhalbjahr 2023/2024
  • Übernahme der Kosten für Ausflüge und Fahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • Hilfe beim Lernen/Lernförderung: Die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung werden übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist.
  • Schülerbeförderung: Bei langen Wegen zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule beziehungsweise einer Schule mit einem besonderen Profil, können die notwendigen Schülerbeförderungskosten für Kinder erstattet werden, wenn die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
  • Übernahme der Kosten für das gemeinschaftlich eingenommene Mittagessen in der Schule, Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege
  • Beiträge für Kultur, Musik, Sport, Freizeit und mehr: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für gemeinschaftliche, außerschulische Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, die selbst oder deren Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen: SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Wohngeld oder Kinderzuschlag.

agr