Köln/Münster | aktualisiert | Am gestrigen Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Köln eine Entscheidung (20 L 2453/15) zum Verbot des Polizeipräsidenten Köln, der für den 25.10.2015 geplanten HoGeSa Demonstration, bekannt gegeben. Das Verwaltungsgericht Köln gestattet zwar eine Kundgebung unter Auflagen, aber keinen Demonstrationszug. Dagegen wurde heute beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Das Verfahren beim OVG Münster wird unter dem Aktenzeichen 15 B 1201/15 geführt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom gestrigen Tag und erste Reaktionen >

[infobox]Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde heute 20.10.2015, 19:30 Uhr geändert, weil in dem Artikel fälschlicherweise behauptet wurde, der Anmelder hat Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt. Dies entsprach einer ersten Auskunft des OVG Münster, die der Redaktion auf Anfrage vorlag. Diese hat sich aber nicht als richtig erwiesen. Der Anmelder teilte mit, dass er keine Revision eingelegt hatte, daraufhin wurde der Artikel richtig gestellt.

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Autor: Andi Goral