Axel Reitz darf wieder durch Köln marschieren, wie schon am 9.November 2005. Das Archivbild zeigt die Demonstration am Hans Böcklerplatz in Köln

 

Köln, 3.3.2006, 18:30 Uhr > In Ehrenfeld spürt man schon die ersten Auswirkungen der für morgen angkündigten Neonazi Demo, die nun endgültig vom Oberverwaltungsgericht in Münster genehmigt wurde. Durch Ehrenfeld cruisen Polizeiautos, Beamte laufen durch die Straßen, schauen in die Schaufenster.

Kölns Polizeipräsident Steffenhagen hatte gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Kölns Widerspruch eingelegt. Die Kölner Polizei hatte mit dem Hinweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die beiden Demonstrationen verboten. Dagegen hatten die Antragsteller Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Dieses hatte das Verbot des Polizeipräsidenten aufgehoben und die Demo mit strengen Auflagen genehmigt.

Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts: „Dem Senat (des Gerichts) liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlungen trotz der vom Verwaltungsgericht verfügten Auflagen unmittelbar gefährdet ist. Insbesondere erfüllt das vom Antragsgegner (= die Kölner Polizei) für das Verbot in den Vordergrund gestellte Versammlungsmotto „Multi-Kultur abschaffen – Moscheebau stoppen“ nicht den Tatbestand der Volksverhetzung nach §130 Abs. 1 StGB.“

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Andi Goral für report-K.de / Kölns Internetzeitung