Das Beteiligungsverfahren stieß auf große Resonanz. Bei der Bezirkregierung gingen rund 200 Einzelstellungnahmen und knapp 2000 Unterschriften ein, zwei weitere Stellungnahmen gingen bei der Stadt Brühl ein. Während es sich bei den Stellungnahmen um sowohl kritische, als auch positive Stimmen zu den geplanten Erweiterungsvorhaben des Vergnügungsparks handelt, stellen die 2000 Unterschriften eine klare Ablehnung des Vorhabens dar. Erstmals hatten die Bürger auch die Möglichkeit ihre Fragen direkt vor Ort mit einem Mitarbeiter der Bezirksregierung zu klären, der wöchentlich als Absprechpartner im Brühler Rathaus anzutreffen war. Dieses Angebot wurde von 10 Bürgern angenommen.

Stellungnahme sollen beim weiteren Verfahren einfließen
Die Bezirkregierung wird nun mit der Auswertung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen beginnen und daraus den „Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen“ entwickeln. Auf der Basis des Vorschlages findet dann mit den beteiligten öffentlichen Stellen ein Erörterungstermin statt. Die Ergebnisse dieses Termins und des Beteiligungsverfahren sollen anschließend dem Regionalrat in Form eines Aufstellungsbeschlusses vorgelegt werden. Dem Regionalrat obliegt die Entscheidung über die Aufstellung des Planes. Sollte der Planentwurf geändert werden, kann unter Umständen eine erneute Beteilung erforderlich werden.

Nach der erfolgten Verabschiedung des Aufstellungsbeschluss des Regionalrates gelangt das Verfahren zum Abschluss. Das Ergebnis wird der Staatskanzlei NRW als Landesplanungsbehörde angezeigt. Wenn die Behörde keine entgegenstehenden rechtlichen Belange vorbringt, kann die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW erfolgen. In diesem Fall folgen weitere Verfahren in kommunaler Zuständigkeit, die sich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung von Bebauungsplänen beschäftigen. Erst nach Abschluss dieser Vorgänge kann die Planung umgesetzt werden.  

[bb]