Potsdam | aktúalisiert | Der Landesverband der AfD in Brandenburg ist als Beobachtungsobjekt für den Landesverfassungsschutz eingestuft worden. Das teilte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Montagmittag in Potsdam mit und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Die Entscheidung sei das Ergebnis „einer langen und intensiven Auswertung gesicherter Erkenntnisse“, sagte er.

„Die Brandenburger AfD hat sich seit ihrer Gründung stetig radikalisiert und wird mittlerweile von Bestrebungen dominiert, die ganz eindeutig gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.“ Die Partei sei von einem „ethnokulturellen Volksbild“ geprägt, welches „Menschen anderer Herkunft oder Religion verächtlich macht und somit gegen die Würde des Menschen verstößt“. Die Brandenburger AfD sei zudem „in Teilen eng vernetzt mit rechtsextremistischen Strukturen“, so Stübgen weiter.

Durch die Entscheidung stehen dem Verfassungsschutz in Brandenburg weitreichende nachrichtendienstliche Mittel zur Verfügung, um Organe und Funktionsträger der AfD in dem Bundesland zu beobachten

Brandenburger AfD will gegen Beobachtung klagen

Die Brandenburger AfD will gegen die angekündigte Beobachtung durch den Verfassungsschutz juristisch vorgehen. „Wir werden natürlich Klage einreichen“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Daniel Freiherr von Lützow am Montag im RBB-Inforadio. „Wenn man die größte Oppositionspartei in Brandenburg unter Beobachtung stellen möchte, ist das für mich sehr undemokratisch“, so von Lützow.

Der AfD-Landtagsabgeordnete wies Vorwürfe zurück, seine Partei sei mit rechtsextremistischen Strukturen vernetzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe der AfD bis jetzt nichts nachweisen können, „was rechtlich relevant ist“. Er sage immer: „Im Zweifel für den Angeklagten. Solange da rechtlich nichts vorliegt, kann man da auch nicht urteilen.“

Autor: dts