Köln | Es sind die bekannten martialischen Töne des NRW-Innenministers Herbert Reul, die er anstimmt, als er die Pilotphase der Distanzelektroimpulsgeräte, die sogenannten „Taser“ vorstellt. Dabei sind diese „Waffen“ alles andere als harmlos und Amnesty International (AI) schreibt zum Probelauf der „Taser“ in den Niederlanden: „Ein gescheitertes Experiment“. Es gab in Deutschland bereits mehrere Einsätze mit „Tasern“ in deren Folge Menschen verstarben.

In Dortmund stellte Reul die „neue Waffe“ vor. Die Beamtinnen und Beamten, die jetzt mit den Distanzelektroimpulsgeräten ausgerüstet werden, sind vom Landesamt Zentrale Polizeiliche Dienste ausgebildet worden. Die „Waffen“ sollen der Abschreckung dienen und offen getragen werden. Sie seien mit einer Signalfarbe gekennzeichnet. Reul setzt auf die abschreckende Wirkung: „Ich wünsche mir, dass schon beim Anblick des Distanzelektroimpulsgeräts und dem Wissen um die neuen Möglichkeiten der Beamtinnen und Beamten, der ein oder andere davon abgehalten wird, die Polizei anzugreifen. Dann hätten wir schon viel gewonnen.“

Offen lässt der Innenminister in seiner schriftlichen Pressemitteilung, wie das Gerät im Detail eingesetzt werden soll und vor allem auf welcher Rechtsgrundlage*. Werden Personen vor dem Einsatz der Geräte gewarnt? Wie müssen oder prüfen Beamte vor dem Einsatz der Geräte, ob die Person Vorerkrankungen hat? Warum diese Fragen wichtig sind, zeigen Erkenntnisse aus anderen Ländern und sogar schon Fälle aus Deutschland.

Erfahrungen mit „Tasern“ in anderen Ländern

Die niederländische Sektion von Amnesty International (AI)verfasste einen Bericht zum Probelauf der „Taser“ in den Niederlanden. In der Distanzfunktion schießen „Taser“ Metalldrähte mit Widerhaken ab und sondern einen 50.000 Volt starken Stromstoß in den Körper des Getroffenen ab. Dessen Muskulatur erlahmt und die Person fällt zu Boden. Für Menschen mit Herz- und Kreislauferkrankungen gilt ein solcher Stromstoß als lebensgefährlich. In den Niederlanden wurden die „Taser“ in den meisten Fällen, so AI, genutzt, wenn kein Schusswaffeneinsatz erlaubt gewesen wäre. In 80 Prozent der niederländischen Fälle wurde der „Taser“ gegen Unbewaffnete eingesetzt. In anderen Fällen nutzten die niederländischen Beamten die „Taser“ als den Festgenommenen bereits Handschellen angelegt waren und „taserten“ sogar mehrfach. In den Niederlanden setzten die Beamten das Distanzgerät in 44 Prozent der Fälle im sogenannten „drive-stun mode“ ein. Der „Taser“ wird in diesem Fall direkt auf den Körper gehalten und ein andauernder Stromschlag abgegeben. „Der wiederholte Einsatz von Elektroschocks im drive-stun mode gegen jemanden, der bereits unter Kontrolle ist, kann nur als Verletzung eines der fundamentalsten Menschenrechte, nämlich des Verbots der grausamen, unmenschlichen und erniedrigende Behandlung, betrachtet werden.“, sagt Gerbrig Klos, Experte für Menschenrechte und Polizei bei Amnesty Niederlande.

In den USA sind die „Taser“ bereits seit langem im Einsatz. Die US-amerikanische Sektion von Amnesty International zählte für die USA zwischen 2001 und 2017 über 700 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz der Distanzelektroimpulsgeräte.

Todesfall in Frankfurt

Ein besonderes Risiko, so AI, stelle der Einsatz der Geräte gegen Menschen mit psychischen Erkrankungen dar. Im Jahr 2019 starb ein 49-jähriger Mann in Frankfurt nach einem Polizeieinsatz bei dem ein „Taser“ zum Einsatz kam. Der Mann habe sich sowohl gegenüber seiner Frau als auch einem behandelnden Arzt gegenüber geweigert seine Medikamente einzunehmen. Der Mann galt als psychisch auffällig. Als der Arzt die Polizei hinzuzog „taserten“ die Beamten ihn, als er sich ihnen gegenüber aggressiv verhielt. Aufgrund des Einsatzes des Distanzelektroimpulsgerätes kollabierte der Mann. Er wurde in die Frankfurter Uniklinik gebracht, wo er vier Tage später starb. Dabei soll der Mann, so die Behörden, in der Klinik eine Lungenentzündung zusätzlich bekommen haben. Aufgrund parlamentarischer Anfragen des Linken-Landtagsabgeordneten in Hessen, musste der CDU-Innenminister in Hessen Peter Beuth, später einräumen, dass in Hessen nicht nur der 49-Jährige in Frankfurt im Rahmen eines „Taser“-Einsatzes verstarb, sondern auch ein Mann in Fulda bei einem solchen Einsatz verstarb.

Auch in Rheinland-Pfalz gab es einen Fall eines 56-jährigen Mannes der in Pirmasens nach einem „Taser“-Einsatz ebenfalls verstarb. AI forderte den rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz, SPD, auf den Einsatz der „Taser“ auszusetzen auf, bis der Vorfall in Pirmasens aufgeklärt ist. Auch der 56-Jährige sollte in eine psychatrische Klinik eingewiesen werden, leistete Widerstand und gegen ihn wurde ein Distanzelektroimpulsgerät eingesetzt. Auf dem Weg zum Krankenhaus ist der Mann kollabiert. Später konnte nur noch der Tod festgestellt werden.

In NRW werden zunächst die Dienststellen in Dortmund, Düsseldorf und Gelsenkirchen mit den Distanzelektroimpulsgeräten ausgestattet. NRW will die Geräte nun 12 Monate erproben. Im Frühjahr 2022 sollen die Ergebnisse ausgewertet werden. Danach soll der flächendeckende Einsatz der Geräte entschieden werden.

* Auf Nachfrage erklärt das Innenministerium NRW, dass sich die Zulassung von Distanzelektroimpulsgeräten als Waffen zur Anwendung des unmittelbaren Zwangs aus dem Polizeigesetz NRW (§58, Abs. 4) ergibt. Die Landesregierung NRW aus CDU und FDP schuf damit den Rechtsrahmen für den Einsatz solcher Distanzelektroimpulsgeräte auch schon im jetzt begonnenen Pilotversuch. Als Einsatzszenarien nannte die Landesregierung in der damaligen Landtagsanhörung zur Änderung des Polizeigesetzes:

• körperlich oder technisch überlegenen Gewalttätern (schwergewichtige Gewalttäter,
Kampfsportler, Kraftsportler, etc.)
• psychisch kranken Gewalttätern,
• Gewalttätern unter Alkohol- Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
• gewalttätigen Personen mit Ansteckungsgefahr oder mit
• gewalttätigen Randalieren,
• Tätern, die Waffen im nichttechnischen Sinne einsetzen.

Dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen stimmten neben der Regierungskoalition aus CDU und FDP auch die SPD-Fraktion zu. Die Grünen stimmten dagegen und die AfD enthielt sich. Der Landtag NRW entschied darüber in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018.

Autor: red