Berlin/Karlsruhe | Die Piratenpartei Deutschland hat am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl eingereicht. Der Antrag erfolgte gleichzeitig mit der Ausfertigung des Änderungsgesetzes zum Europawahlgesetz durch den Bundespräsidenten Joachim Gauck. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits im Jahre 2011 die damalige Fünf-Prozent-Hürde für das Europaparlament gekippt.

Auch die neue Regelung verstoße nach Ansicht der Piratenpartei gegen die „Chancengleichheit“ der Parteien und gegen die „Wahlrechtsgleichheit“. Diese Sperrklausel sei undemokratisch und verhindere eine lebendige europäische Demokratie, sagte Piraten-Chef Bernd Schlömer. Die Piraten wollen eine Eilentscheidung noch vor der Europawahl im Mai 2014 erreichen.

Autor: dts