Das Pressefoto des Flughafen Köln Bonn zeigt den Köln Bonn Airport und das Terminal 1 von oben. | Foto: Flughafen Köln Bonn

Köln | Das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Köln Bonn wurde nach Auskunft des Betreibers vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Damit seien bereits erfolgte Baumaßnahmen nachträglich genehmigt worden. Auch für die Zukunft sieht der Flughafen zukünftige Baumaßnahmen dadurch abgesichert.

Die Genehmigung wirke sich positiv auf operative Abläufe aus, so der Flughafen. Das Vorfeld A, das in den vergangenen Jahren nicht genutzt werden konnte stehe jetzt wieder zur Verfügung. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet worden. Neben der Vorfeldfläche sei jetzt ein Lückenschluss, die Nutzung von Gebäuden im Frachtbereich und der Rückbau einer Gepäckhalle ermöglicht worden. Bei dem Planfeststellungsverfahren sei es nicht um eine Kapazitätserweiterung des Köln Bonn Airport gegangen, wie etwa der Bau neuer Start- und Landebahnen oder Rollwege.

Der Flughafen kann mit dem Planfeststellungsbeschluss aber am Terminal 2 anbauen, ein neues Parkhaus errichten, eine zweite Halle für die Allgemeine Luftfracht und ein neues Gebäude für die Verwaltung des Flughafen Köln Bonn bauen. Diese Projekte seien vorsorglich beantragt worden, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können.

In dem Beschluss geht es um ein Vorfeld, dass bereits seit den 1960er Jahren zum Abstellen von Flugzeugen genutzt worden sei. Allerdings auf Rasen. 2007 ließ der Flughafen dieses Vorfeld A mit Beton versiegeln. Diese Maßnahme sei von den Behörden genehmigt worden. Allerdings ohne Planfeststellungsverfahren. Es kam zum Prozess. Das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz untersagte die Nutzung und forderte eine luftrechtliche Zulassung. 2015 stellte sich der Flughafen dem Planfeststellungsverfahren. Dieses findet nun seinen Abschluss.