Berlin/Hamburg | Der Rechtsstreit zwischen der Musikverwertungsgesellschaft GEMA und der Video-Plattform YouTube geht weiter. Wie die GEMA mitteilte, sei am Montag am Oberlandesgericht Hamburg Berufung gegen dessen Urteil vom 20. April eingelegt worden. YouTube will den Richterspruch ebenfalls nicht anerkennen.

In der Urteilsbegründung hatte das Gericht festgehalten, dass YouTube nicht genug tue, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel zu sperren. Die Video-Plattform wurde dazu verpflichtet, derartige Videos nach entsprechenden Beschwerden der Rechteinhaber in Deutschland schnell zu entfernen und ein erneutes Hochladen durch Filtersoftware zu unterbinden. Eine Forderung der GEMA, wonach YouTube für die Urheberrechtsverletzungen selbst zu haften habe, lehnte das Gericht hingegen ab.

Als Begründung für das Einlegen der Berufung führte die GEMA an, dass in den nach dem Verfahren wieder aufgenommenen Verhandlungen keine Einigung zu erzielen sei. Zudem reiche das bisherige Urteil „noch nicht weit genug“. Bei YouTube gibt es unter anderem Widerstand gegen den Einsatz von Filtern.

Autor: dts