Berlin | Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Forderungen nach Gesetzesverschärfungen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung durch soziale Netzwerke zurückgewiesen. „Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an die Sicherheitsbehörden regeln“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe). „Innerhalb dieser Regeln ist die Weitergabe zulässig.“

Maßgeblich seien das Telemediengesetz, die Polizeigesetze und das Bundesverfassungsschutzgesetz. Sie sähen vor, dass Bestandsdaten und Nutzungsdaten unter bestimmten Bedingungen herausgegeben werden müssten – etwa zur Aufklärung von Straftaten oder bei drohenden Amokläufen und anderen Gefährdungen. Man müsse nur und notfalls vor Gericht dafür sorgen, dass Unternehmen wie Facebook sich diesen Gesetzen auch unterordneten.

Hier existiere tatsächlich eine Grauzone. Schaar fügte jedoch hinzu: „Eine darüber hinausgehende Kooperation der sozialen Netzwerke mit den Nachrichtendiensten kann es nicht geben. Die sozialen Netzwerke sind ja keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden. Nach neuen Gesetzen zu rufen, halte ich daher für unsinnig.“ Ohnehin sei es den Sicherheitsbehörden nicht verwehrt, sich selbst bei Facebook und Twitter anzumelden und allgemein zugängliche Daten einzusehen – so wie jeder andere Nutzer auch. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und andere Vertreter der Sicherheitsbehörden hatten nach den jüngsten Terroranschlägen Korrekturen angemahnt.

Ermittlungen hatten unter anderem ergeben, dass der Attentäter von Ansbach via Facebook Kontakte zum so genannten Islamischen Staat in Saudi-Arabien unterhielt.

Autor: dts
Foto: Symbolfoto Netzwerkkabel