Das Symbolbild zeigt Cent-Stücke

Köln | Das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen arbeiten aktuell an der Umsetzung der Wohngeldreform. Um schnelle Vorschusszahlungen zu ermöglichen, entwickelte das Land NRW einen „Kurzbescheid“. So soll es gelingen.

Das Wohngeld

Ab dem 1. Januar 2023 können Bürger:innen einen Antrag auf das neue Wohngeld stellen. Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Im Jahr 2022 wurden rund 435 Millionen Euro Wohngeld zur Verfügung gestellt. Am 10. November beschloss der Deutsche Bundestag die Reform des Wohngeldes. Die Zahl der in NRW wohngeldberechtigten Haushalte steigt deswegen von 160.000 auf etwa 480.000 Haushalte an. Zur Hilfe bei der Antragsstellung, stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mehrsprachige Kurzinformationen und ein Erklärvideo zur Verfügung.

Die steigende Zahl der berechtigten Empfänger:innen bringe außerdem eine enorme Belastung für die Wohngeldstellen in den Kommunen mit sich. Um aber den Empfänger:innen schnellstmöglich zu helfen, arbeite Landesregierung eng mit den Kommunen zusammen und unterstützt mit verschiedenen Maßnahmen, so heißt es vom Ministerium.

Wohngeldrechner und Kurzbescheid

Ob Bürger:innen Anspruch auf das neue Wohngeld haben, können sie mittels des Wohngeldrechners NRW überprüfen. Dort können sie online den Antrag auf dieses stellen. Nicht nur Bürger:innen des Landes NRW können den Wohngeldrechner nutzen, sondern auch die Bundesländer Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. (https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT)

Das Land NRW legt einen sogenannten „Kurzbescheid“ auf. Mit diesem können Kommunen Antrags- und Auszahlungsberechtigten das Wohngeld vorläufig auszahlen. Die geplanten Kurzbescheide bieten sich hier als eine Art Notlösung an, sodass die NRW-Landesregierung den Kommunen ermöglicht Vorschusszahlungen zu tätigen. Um diesen zu erhalten, müssen die Antragsteller:innen neben dem Antrag, Mietvertrag eine monatliche Verdienstabrechnung vorlegen. Zusätzlich muss die Anzahl der Haushaltsmitglieder angegeben werden.

Ab April 2023 müssen die Bescheide nachträglich geprüft werden. Es sei mit dreimal so vielen Anträgen zu rechnen, so das Land NRW. Zusätzlich würden sich längere Wartezeiten aufgrund von Fachkräftemangel und dünner Personaldecke nicht verhindern lassen.

Kritik an der Bundesregierung

„Die Bundesregierung schreibt mit der Wohngeldreform ein Menü auf die Karte, will es aber selbst nicht zubereiten. Stadtessen stellt sie die Kommunen in die kalte Küche.“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zur schnellen Umsetzung der Wohngeldreform arbeiten das Land NRW und die Kommunen gemeinsam „unter Hochdruck“. Im Ziel seien sich alle einig, allerdings kritisiere sie die Starrköpfigkeit des Bundes: „Die neusten Ankündigungen des Bundes, dass Wohngeldanträge auch formlos per Telefon oder E-Mail eingereicht werden können, machen das Chaos perfekt. Hier sorgt der Bund für noch mehr Wohngeld-Wirrwarr, denn es bedarf immer eines schriftlichen oder eines Online-Antrags. Bitte stellen Sie keine Anträge per Telefon oder E-Mail.“ Diese Entscheidung sei „einfach unseriös“, so diese weiter. Der Unmut lande nämlich bei den Sachbearbeiter:innen in den Wohngeldstellen vor Ort: „und die können am wenigsten dafür“, sagt Ministerin Scharrenbach.

rs