Köln | Die Stadt Köln kann die neue Station für den Rettungshubschrauber „Christoph 3“ auf dem Kalkberg bauen. Eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln wurde in dieser Woche von dem Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat Anfang dieser Woche die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 20. Juli 2011 zurückgewiesen. In dem Urteil des Verwaltungsgerichts war die luftverkehrsrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg bestätigt worden. Damit ist nun die Genehmigung bestandskräftig. Die Stadt Köln kann also die Planung und den Bau der Station für den Rettungshubschrauber fortführen. Die Stadt kündigte heute an, lärmmindernde Maßnahmen durchzuführen. So soll etwa die Waldecker Straße anders gestaltet werden. Zudem soll auf der Stadtautobahn B55a soll „Flüsterasphalt“ eingebaut und das westliche Tunnelende der Stadtautobahn verändert werden. So soll die Lärmbelastung für die Bürger in Buchforst und Kalk-Nord verringert werden.

Auf dem Landeplatz Kalkberg sollen der Rettungshubschrauber „Christoph III“ und der Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ stationiert werden.

Autor: Cornelia Schlösser