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Köln | Wenn der Rat der Stadt Köln am 21. März 2024 in seiner kommenden Sitzung die Vorlage der Stadtverwaltung zur Anpassung der Gebühren so wie vorgeschlagen durchwinkt, dann kann die Stadt in diesem Jahr 559.493,30 Euro in Summe einnehmen. Denn die Mehrerträge sind höher als die Mindererträge. Die Stadt begründet dies mit gestiegenen Kosten oder rechtlichen Änderungen, die umgesetzt werden müssten.

Der größte Posten an Mehrerträgen mit denen die Stadtverwaltung rechnet ist die Erteilung von Genehmigungen für Ladesäuleninfrastruktur im öffentlich Straßenraum. Alleine hier sollen 360.000 Euro mehr vereinnahmt werden. Teurer werden etwa auch Beglaubigungen, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Auskünfte zu Bauen in Köln, Bescheinigungen im Vorkaufsrecht oder die Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland.

Einen Euro Mehrertrag soll durch die Standortprüfung für den geförderten Wohnungsbau erwirtschaftet werden. Eine Position die die Frage offen lässt, ob die Stadt Köln damit gar nicht mehr rechnet. Mindererträge ergeben sich durch Kopien, Rechnungen, bei Nachforschungen über den Verbleib einer Überweisung der Stadtkasse oder bei der Einsichtnahme von Aktenordnern. Die Stadtverwaltung rechnet insgesamt mit Mindererträgen von 79.458 Euro und Mehreinnahmen von 638.951,30 Euro. Im Saldo nimmt die Stadt dann 559.493,30 Euro mehr ein.

Im Übrigen kostet eine Kopie pro Blatt bei der Stadt Köln 1 Euro.

Der Rat der Stadt Köln wird nun zunächst in den Fachausschüssen Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am morgigen Montag, im Finanzausschuss am 18. März 2024 und im Rat am 21. März 2024 beraten. Die 560.000 Euro an Mehreinnahmen sind für 2024 vorgesehen.