Das Symbolbild zeigt Aktenordner

Köln | Die Grünen in der Bezirksvertretung 9 Köln-Mülheim (BV 9) fordern mit einem schriftlichen Antrag (AN 1307/2022) den Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs, SPD und die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, parteilos, auf ihnen Akteneinsicht beim Verkehrsdienst der Stadt Köln zu gewähren. Die Grünen monieren, dass ihnen seit mehreren Monaten dieses Recht, dass ihnen nach § 55 der NRW Gemeindeordnung zustehe, verwehrt werde.

Akteneinsicht für kommunale Mandatsträger eingefordert

Das Amt für öffentliche Ordnung, dass für die Fachabteilung Verkehrsdienst zuständig ist, verweigert den Grünen in der BV 9 Akteneinsicht. Das Amt reagiere zwar höflich merken die Bezirksvertreter:innen der Grünen an, aber in der Sache zeige sich das Amt stur, auch wenn es Antworten gebe. Die Grünen beharren auf der Akteneinsicht und fordern: „Einsicht in Regelungen, Weisungen etc., die die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten – abweichend von oder ergänzend zur Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs – im Stadtbezirk Mülheim regeln. Dies beinhaltet insbesondere Weisungen zur Ermessensausübung und zu Einstellungskriterien, Fallbeispiele, Schulungsmaterialien, Weisungen zur Festlegung der Buß- oder Verwarngeldhöhe und anderer Sanktions- oder Gefahrenabwehrmittel (z.B. Punkte in Fahreignungsregister, Abschleppen etc.), zur Festlegung von Überwachungsschwerpunkten oder von Gebieten mit geringer Überwachungsintensität.“

Die Grünen in der BV 9 legen dabei einen besonderen Fokus auf die Situation des Parkens auf Gehwegen im Stadtbezirk und wie dieses rechtswidrige Verhalten von Autofahrer:innen verfolgt und geahndet werde.

Grüne wollen nur Stift und Papier zur Akteneinsicht mitbringen

Die Bezirksvertreter:innen versuchen in ihrem Antrag bisher vorgebrachte Bedenken zu zerstreuen, wie etwa die Corona-Pandemie. So wollen sie eine dreifach geimpfte und kürzlich genesene Bezirksvertreter:in schicken, die zuvor einen Schnelltest mache und eine FFP2-Maske während der Einsichtnahme trage. Auch die Einwände der Verwaltung zum Datenschutz können die Mülheimer Grünen nicht nachvollziehen, da ihre Vertreter:innen Teil der Stadtverwaltung sind und damit auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dazu führen die Grünen aus: „Die Ausübung der Akteneinsicht ist eine Ausübung ihres Mandats und hat in § 55 GO NRW eine – auch datenschutzrechtlich – ausreichende gesetzliche Grundlage.“ Um Ihrem Antrag Nachdruck zu verleihen, versichern die Grünen noch einmal ausdrücklich ihre Verschwiegenheit und dass sie die Akteneinsicht ohne Smartphone oder elektronische Hilfsmittel vornehmen würden. Einzig auf Stift und Papier bestehen sie.