Düsseldorf | Die Landesregierung will die Klagemöglichkeiten von Tierschutzvereinen in NRW erweitern. Mit einem Gesetz will die Landesregierung anerkannten Vereinen das dafür notwendige Verbandsklagerecht einräumen, wie das Umweltministerium heute mitteilte.

Damit könnten die Vereine vor Gericht gehen, um die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen überprüfen zu lassen. Der Entwurf wurde am Dienstag im Kabinett verabschiedet, spätestens im Herbst soll sich das Parlament damit befassen. Bisher seien nur Klagen gegen zu viel Tierschutz möglich gewesen, sagte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Nun werde erstmals ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren, deren Schutz von den Vereinen überwacht wird, hergestellt.

Mit dem Gesetz erhalten Tierschutzvereine den Angaben zufolge die Möglichkeit, bereits vor bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für deren Rechte einzutreten. Ebenso vorgesehen seien Klagemöglichkeiten etwa gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen und Hühnerschnäbeln oder gegen den Bau neuer Ställe. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen ist laut Ministerium eine Feststellklage zulässig.

Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Derzeit kann aber nur klagen oder einen Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren einlegen, wer in seinen eigenen Interessen berührt ist. Dies ist bisher ausschließlich bei den Tiernutzern der Fall. Vereine als Vertreter der Tiere sind davon ausgeschlossen. Bremen hatte 2007 als erstes Bundesland eine Tierschutz-Verbandklage erlaubt.

Autor: dapd
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