Berlin | Nach dem Vorfall in Georgensmünd wird die Reichsbürgerbewegung voraussichtlich nicht überwacht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Beaufsichtigung der sogenannten Reichsbürger abgelehnt, die einige Politiker gefordert hatten. 

Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz werden die Reichsbürger nicht überwacht und stellt fest: Von den mehreren Hundert Anhängern seien nicht alle rechtextremistisch und eine bundesweite Vernetzung nicht gegeben, beides seien jedoch Konditionen zur Überwachung durch das Bundesamt. Anstelle dessen sollen sich Polizei und Landesämter um die Gruppen kümmern. 

Nach dem Vorfall von Georgensmünd, bei dem ein „Reichsbürger“ vier Polizisten angeschossen hatte und ein Beamter verstarb, wurde die Kritik an der Reichsbürgerbewegung erneut laut. So wurde bereits im November 2014 ein bayrischer Polizeibeamter vom Dienst suspendiert, nachdem seine Mitgliedschaft bei den Reichsbürgern bekannt wurde.

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Die Reichsbürger

„Reichsbürger“, so die Selbstbezeichnung Angehöriger der Reichsbürgerbewegung, erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und leben laut eigener Aussage im fortbestehenden Deutschen Reich – infolgedessen sehen sie sämtliche staatliche Institutionen als verfassungswidrig an.

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Autor: Simon Lain, dts