Formale Mängel bei der Bewerbung
Die klagende Kölner Weihnachtsmarkt e.G. richtet in Köln auf dem Neumarkt seit 1971 und auf dem Alter Markt/Heumarkt seit 1982 Weihnachtsmärkte aus. Für die Jahre 2008 bis 2012 schrieb die Stadt Köln die Ausrichtung dieser Märkte erstmals öffentlich aus. Daraufhin bewarb sich die Klägerin zusammen mit zehn Mitbewerbern um die Märkte auf den genannten Plätzen. Ihre Bewerbung wurde aber nicht berücksichtigt, weil sie bis zum Bewerbungsschluss am 29. April 2008 entgegen der Ausschreibung weder einen Auf- und Abbauplan noch ein Finanzierungskonzept vorgelegt hatte. Eine Zusicherung, die Märkte durchführen zu dürfen, erhielten vielmehr zwei andere Bewerber, die Firma Diaz und Ranz GbR und die City Project Veranstaltungs GmbH. Mit der dagegen gerichteten Klage machte die Kölner Weihnachtsmarkt e.G. zum einen geltend, dass eine öffentliche Ausschreibung gar nicht hätte erfolgen dürfen. Zum anderen ist sie der Meinung, dass ihre Bewerbung jedenfalls nicht nur wegen formaler Mängel hätte abgelehnt werden dürfen. Vor dem Verwaltungsgericht hatte die Klägerin mit diesen Argumenten aber keinen Erfolg. Die Stadt habe zu Recht ein Vergabeverfahren mit öffentlicher Ausschreibung durchgeführt und verbindliche Zulassungsvoraussetzungen festgelegt, entschieden die Richter. Da die Klägerin die festgelegten formalen Zulassungskriterien nicht erfüllt habe, sei ihre Bewerbung zu Recht abgelehnt worden.

Über die erst im September eingegangenen Klagen zweier weiterer Mitbewerber hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Gegen das Urteil im vorliegenden Verfahren kann die Klägerin binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragen. Aktenzeichen: 1 K 4507/08

[nh]