In einem von der Stadt durchgeführten Mediationsverfahren wurden Lösungsvorschläge erarbeitet, auf deren Grundlage die Stadt schließlich Anfang März 2011 mehrere Ordnungsverfügungen erließ. Betroffen waren mehrere Kioske in einem Umfeld von rund 200 Metern um den „Brüsseler Platz“. Mit den Ordnungsverfügungen wurde die gesetzliche Sperrzeit an Sonn- und Feiertagen verlängert, sodass die Verkaufstätigkeit schon um 24.00 Uhr statt – wie bisher – erst um 05.00 Uhr beendet sein muss. Stadtdirektor Guido Kahlen nahm die Entscheidung erfreut zur Kenntnis. "Nach ersten Erfahrungen haben wir hiermit ein wirklich wirksames Instrument, um einen Interessensausgleich zwischen Anwohnern und Platzbesuchern zu erreichen – allerdings nur ein Mal in der Woche."

In der Gesamtheit faktisch laut
Auf dem Brüsseler Platz hatte sich seit Jahren eine weit über die Stadtgrenzen Kölns hinaus bekannte Partyszene etabliert. Besonders an den Wochenenden versammelten sich dort bis zu mehr als tausend Partygäste, um bis in die frühen Morgenstunden zwar friedlich und in kleineren Gruppen ruhig, aber in der Gesamtheit faktisch lautstark zu feiern.  Dies führte dazu, dass Anwohner am Wochenende bis Ende September auch nach Mitternacht keine Nachtruhe fanden. Den nächtlichen Getränkenachschub besorgten sich die Feiernden in den umliegenden Kiosken. Hauptanlaufstelle war der Kiosk unmittelbar am Brüsseler Platz.

Kiosk muss an Feier-Tagen um Mitternacht schließen
Dem hat das Ordnungsamt jetzt einen Riegel vorgeschoben und während der Sommermonate die Schließung des Kiosks samstags und am Vortag eines jeden Feiertags jeweils ab 24:00 Uhr angeordnet. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung festgestellt hat und damit seine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigt hat. Es sei hinreichend belegt, dass die Anziehungskraft des „Brüsseler Platzes“ auch auf dem Angebot dieses Kiosks beruhe. Die Getränkenachfrage werde nach 24:00 Uhr nahezu ausschließlich durch diesen Kiosk befriedigt. Anders entschied das Gericht in einem weiteren Verfahren, das einen rund 140 Meter entfernt liegenden Kiosk betrifft. Das Gericht stellte insoweit fest, die Stadt habe keine hinreichenden Feststellungen getroffen, dass auch dieser Kiosk in einem engeren Zusammenhang zur „Partyszene“ und zum Lärm am „Brüsseler Platz“ stehe.

[il]