Köln | aktualisiert | Die SPD titelt heute in einer Mitteilung: „Absolut unnötige Blamage mit Ansage – Stadt Köln muss 2016 ohne genehmigten Haushalt auskommen“. Was ist passiert. Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Kämmerin wollten einen Doppelhaushalt bis 2017 aufstellen um ab 2018 den Haushalt im Rat der Stadt Köln zu verabschieden, bevor das eigentliche Haushaltsjahr beginnt. In seiner Sitzung am 30. Juni beschloss der Rat daher einen Doppelhaushalt. Der kann aber aktuell noch nicht in Kraft treten, weil für die Genehmigung des Haushaltsjahres 2017 der Jahresabschluss 2014 vorliegen muss. Dieser liegt aber aktuell nicht vor. Die Stadt spricht von einem Verfahren, wie es die Jahre zuvor Praxis war und verspricht, dass etwa die freien Träger ihre Abschlagszahlungen erhalten.

„Blamage für die Oberbürgermeisterin“

Die Stadtverwaltung habe heute den Fraktionen im Rat mitgeteilt, dass die Stadt Köln das komplette Jahr 2016 ohne Haushalt auskommen müsse, schreibt die Kölner SPD. Die SPD äußert massive Kritik, so schreibt Martin Börschel, Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Allen Verantwortlichen war von Anfang an klar, dass ein Doppelhaushalt für 2016 und 2017 in diesem Jahr nur schwer wird in Kraft treten können. Im Finanzausschuss wurde mehrfach darüber debattiert. Aber die Oberbürgermeisterin hat sich auf das jetzt gewählte Verfahren versteift, wohl wissend, welche Konsequenzen dieses haben kann. Jetzt ist es amtlich: Ein fatales Signal für diese Stadt und eine erneute Blamage für die Oberbürgermeisterin.

Völlig ohne Not hat uns die Oberbürgermeisterin in die chaotischsten Haushaltsberatungen seit vielen Jahren geführt. Dies mündete fast zwangsläufig in einem ideenlosen und handwerklich schlechten Haushalt. Nicht umsonst hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Petelkau schon in den Beratungen einen vermutlich nötigen Nachtragshaushalt angekündigt. Und nach nicht einmal einer Woche zeigt sich jetzt, dass der Haushalt für 2016 das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt ist. Wir werden keine Planungssicherheit bekommen, sondern über das ganze Jahr 2016  stehen alle freiwilligen Aufgaben auf dem Prüfstand. Hierzu gehören z.B. wichtige Projektmittel für freie Träger im Sozial-, Jugend- und Bildungsbereich, Projektfinanzierung beim Sport und in der freien Kulturszene, Mittel zur Stadtverschönerung und für den Bürgerhaushalt. Wahrlich eine nicht zu akzeptierende Ohrfeige, gerade auch für alle engagierten Einrichtungen, Träger, Vereine und Organisationen, die über ihr Engagement in vielerlei Projekten zum Gelingen in dieser Stadt beitragen.“

Darum darf der Haushalt noch nicht in Kraft treten

Damit der städtische Haushalt genehmigt werden kann, muss die Stadt einen Jahresabschluss feststellen. Für das Haushaltsjahr 2016 ist dies das Jahr 2013. Der Stadtrat hat diesen bereits festgestellt. Für das Haushaltsjahr 2017 muss der Jahresabschluss für das Jahr 2014 vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Das sollte im Dezember 2016 durch den Rat erfolgen. Damit ist der Doppelhaushalt nicht genehmigungsfähig. Das bedeutet die Stadt Köln darf im Jahr 2016 nur Geld für Pflichtaufgaben und unaufschiebbare Ausgaben bereitstellen und ausgeben, da sie sich im Verfahren der vorläufigen Haushaltsführung befindet. Dieses Verfahren schließt freiwillige Ausgaben aus.

Das sagt die städtische Verwaltung

Die städtische Verwaltung sagt, man bewege sich im rechtlich vorgesehenen Verfahren und geht davon aus, dass der Jahresabschluss 2014 im Dezember vorliegen werde. Dann muss dieser vom Rat der Stadt verabschiedet und die Entscheidung der Bezirksregierung zugeleitet werden. Die entscheidet dann über die Genehmigungsfähigkeit des Kölner Haushaltes. Man werde aber der Bezirksregierung die entsprechenden Unterlagen zum Haushalt zum Teil schon vorab zuleiten, so dass diese sich auf die Prüfung vorbereiten könne. Dieses Verfahren sei auch in den Jahren zuvor so erprobte Praxis und der entsprechende Jahresabschluss sei dann nachgeliefert worden. Auch 2015 sei das Verfahren so gewählt worden: Der Rat hatte am 12.11.2015 über den Jahresabschluss 2012 entschieden und die Bezirksregierung am 16.11.2015 dann den Haushalt der Stadt Köln für 2015 genehmigt.

Die Stadt verweist auf die Rede von Oberbürgermeisterin Henriette Reker bei der Einbringung des Haushaltes am 10. Mai. Reker sagte: „Ich möchte Sie alle hier ausdrücklich bitten, nicht länger zu kommunizieren, durch die vorläufige Haushaltsführung bestünde eine existentielle Gefährdung der freien Träger. Bisher und auch in diesem Jahr sind immer ausreichende Abschlagszahlungen an die Träger geflossen, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen konnten.“ So werden die Träger, sagt Gregor Timmer, Sprecher der Stadt Köln, auch jetzt Abschlagszahlungen erhalten.

Auf Nachfrage der Redaktion von report-K bei der Bezirksregierung Köln hat die Stadt den Doppelhaushalt 2016/17 dort noch nicht eingereicht.

Die Grünen im Rat der Stadt haben auf die Mitteilung der SPD reagiert und stellen fest: „SPD stiftet bloß Unruhe“

Die Behauptung von SPD-Fraktionschef Martin Börschel, die Stadt Köln habe sich eine „absolut unnötige Blamage mit Ansage“ geleistet, weist die grüne Ratsfraktion als schlichten Unfug zurück, so eine Mitteilung der Fraktion. „Herr Börschel stiftet bloß Unruhe und schadet damit der Stadt. Das Haushaltsbündnis hat bei der Planung des Haushaltsplan-Verfahrens von vornherein größten Wert darauf gelegt, dass für die Träger der Wohlfahrtspflege, der freien Jugendhilfe, der freien Gesundheitspflege und Sozialarbeit, des zweiten Arbeitsmarktes, der freien Kulturarbeit sowie der Bürgerhäuser und Bürgerzentren im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips die erforderliche Planungssicherheit und Liquidität gesichert wird, um die bestehenden Angebote in ihrer Substanz nicht zu gefährden. Da es keinerlei Zuschusskürzungen im Haushaltsplan 2016/2017 gibt, wird durch die Abschlagszahlungen die Weiterführung der Angebote auch faktisch gewährleistet. Oberbürgermeisterin Reker hat dies auch bereits am 15.12.2015 im Rat zugesagt.“, erklärt Fraktionsvorsitzende Kirsten Jahn.
Jörg Frank, finanzpolitischer Sprecher, kritisiert: „Die SPD weiß, dass alle Träger, die alle wichtige Leistungen für das städtische Gemeinwesen erfüllen, ungeschmälert Abschlagszahlungen während der vorläufigen Haushaltsführung erhalten, die in der Höhe den Ansätzen im Doppelhaushalt entsprechen. Insofern ist ihre Arbeit unabhängig davon, ob die Haushaltssatzung im September oder im Dezember durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird, finanziell gesichert. Umso unverantwortlicher ist Börschels gezielte Panikmache.“

Autor: Andi Goral
Foto: Kämmerin Klug bei der Einbringung des Dopelhaushaltes im Mai – im Vordergrund Oberbürgermeisterin Henriette Reker