Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach den Vorkommnissen im Anschluss an das Zweitligaspiel zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem 1. FC Köln in der vergangenen Saison am 18. Mai Geldstrafen gegen beide Klubs verhängt. Demnach muss Kaiserslautern wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes 15.000 Euro zahlen, Köln wurde wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Strafe von 8000 Euro belegt. Beide Klubs haben den jeweiligen Urteilen bereits zugestimmt. Die Strafen sind damit rechtskräftig.

Nach dem Abpfiff der Partie war es im Innenraum des Stadions zu unschönen Szenen gekommen. Zunächst mussten in der Fankurve der Gastgeber die Fluchttore geöffnet werden. Als dann Lauterer Anhänger vor dem von Ordnungskräften nur unzureichend gesicherten Kölner Fanblock mit geworfenen Fahnenstangen, Flaschen und Getränkebechern provozierten, überstiegen Kölner Fans die Zäune. Die folgenden Auseinandersetzungen waren erst nach einem massiven Einsatz der Polizei beendet worden.

[ys; Quelle: sid]