Köln | SERIE | Report-K beschäftigt sich in seiner Serie mit der Entwicklung rechtsmotivierter Straftaten in Köln. Die Fallzahlen des polizeilichen Staatsschutzes Köln zeigen in den vergangenen Jahren deutlich nach oben, wie diese Internetzeitung gestern darstellte. (siehe Bericht >) Die Staatsanwaltschaft Köln kann ebenfalls Fallzahlen zur Verfügung stellen, allerdings beruhen diese auf einer Kleinen Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Verena Schäffer, nur beziehen sich diese nicht alleine auf Köln sondern auch auf die Kreispolizeibehörden Rhein-Erft, Rhein-Berg und Oberberg sowie die Strafanzeigen, die direkt bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingehen. Fallzahlen für Köln kann die Staatsanwaltschaft nur händisch heraussuchen.

Wenig Transparenz in den statistischen Daten

Die Kölner Polizei teilte mit, dass sie alle Verfahren an die Staatsanwaltschaft Köln weiterleitet. Leider sind sie dort aber nicht mehr weiter nachverfolgbar, beziehungsweise, kann die Staatsanwaltschaft Köln keine langfristigen Zahlen zur Verfügung stellen. Denn diese, so die Staatsanwaltschaft Köln müssten von Hand aus den Datensätzen herausgefiltert werden, was einen nicht unerheblichen Aufwand bedeuten würde. Dies bedeutet, dass es keine Systematik gibt in der rechtsmotivierte Straftaten erfasst werden und so ein detailliertes Lagebild entsteht, sondern dies davon abhängig ist, ob, wie im Fall der Anfrage von Verena Schäffer, diese Daten erst dann erhoben werden, wenn jemand fragt. Auch dass für einzelne Kreise oder Städte wie Köln systematisch keine Statistik erfasst wird, zeigt, dass Entwicklungen, dann wenn Sie auftreten nicht notwendigerweise sichtbar oder von den Behörden erkannt werden.

Da die Staatsanwaltschaft Köln erst die statistischen Daten ab 2017 zur Verfügung stellen kann, fehlen gerade die Daten aus den Jahren 2014, also der ersten HoGeSa-Demonstration oder nach der Kölner Silvesternacht 2015 und den darauf folgenden Aktivitäten rechter Gruppierungen wie dem Begleitschutz oder der KÖGIDA-Demonstrationen.

Viele Verfahren werden eingestellt

Betrachtet werden können die Straftaten ab 2017. Im Jahr 2017 liefen insgesamt 452 Ermittlungsverfahren durch die Akten der Kölner Staatsanwaltschaft. In 56 Fällen erhob die Kölner Staatsanwaltschaft Anklage. 44 Verurteilungen erfolgten. In 419 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, darunter in 232 Fällen in denen kein Täter ermitttelt werden konnte. In den meisten anderen Fällen, so betont die Staatsanwaltschaft, konnte den Täterinnen und Tätern die Tat nicht nachgewiesen werden. Auch in wenigen Einzelverfahren seien die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Im Jahr 2018 stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren um rund 100 auf 549 an. Die Ermittler erhoben in 80 Fällen Anklage und erzielten aber weniger Verurteilungen als noch 2017 bei insgesamt weniger Fällen, genau 43. 421 Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft Köln ein. In 242 Verfahren konnten keine Täterinnen oder Täter ermittelt werden und in den anderen Fällen wie schon 2017 konnte den Täterinnen und Tätern die Tat nicht nachgewiesen werden oder die Staatsanwaltschaft schätzte die Taten als geringfügig ein.

Die Kölner Staatsanwaltschaft beschreibt die Verfahren ohne Täterermittlung: „Bei den Verfahren ohne Täterermittlung handelt es sich zum allergrößten Teil um nicht aufgeklärte rechtsradikale Graffiti (Hakenkreuze, SS-Runen etc. pp.).“

2019 übersteigen schon im ersten Halbjahr die Gesamtzahlen der Jahre zuvor

Im ersten Halbjahr 2019 erfasste die Staatsanwaltschaft Köln 515 Ermittlungsverfahren wegen rechtsmotivierter Straftaten. Das sind nur 34 weniger als im Gesamtjahr 2018. Um fast die Hälfte dagegen sank die Zahl der eingeleiteten Verfahren, in denen Anklage erhoben wurde auf 45 (2018:80). Und in 20 Fällen erfolgte eine Verurteilung. 315 Verfahren wurden eingestellt. In 189 Fällen konnte kein Täter ermittelt werden. In allen anderen Einstellungen konnte den Täterinnen und Tätern die Tat nicht zweifelsfrei zugeordnet werden oder das Verfahren wurde nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Köln führt den rapiden Anstieg auf die neue landesweite Zuständigkeit für das ZAC NRW (Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen) und die dort geführten Internet-hatespeech-Verfahren zurück.

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Die report-K Serie „Rechte Straftaten in Köln“

Teil 3: Rechte Straftaten in Köln: So werten Polizei und Staatsanwaltschaft den Anstieg

Teil 2: Für 2019 schnellen die Fallzahlen bei der Staatsanwaltschaft Köln nach oben

Teil 1: In Köln verdoppelt sich die Zahl rechter Straftaten

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Lesen Sie morgen bei report-K: Rechte Kundgebungen, Demonstrationen, Verbote, Prozesse also die rechten Aktivitäten in den Jahren 2001 bis 2018.

Autor: Andi Goral