Berlin (dts Nachrichtenagentur) | Die Bundesregierung hat die Pläne von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für einen Azubi-Mindestlohn auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Azubis sollen demnach ab 2020 eine Mindestausbildungsvergütung erhalten.

Zunächst soll diese im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 soll sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro erhöhen. Im weiteren Verlauf der Ausbildung soll die Mindestvergütung um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr steigen.

Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist nach Angaben der Bundesregierung, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern. Die Zahl der Fortbildungsabschlüsse und -bezeichnungen soll demnach reduziert werden. Zudem soll die Möglichkeit erweitert werden, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bürokratie soll mit dem Gesetzentwurf abgebaut werden.

Hotel- und Gaststättenverband sieht Azubi-Mindestlohn kritisch

Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Ingrid Hartges, hat den geplanten Mindestlohn für Auszubildende kritisiert. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei das Vorhaben für ihre Branche zwar kein Problem, sagte sie am Mittwoch im RBB-Inforadio. Hartges äußerte aber die Befürchtung, dass der Azubi-Mindestlohn politisch instrumentalisiert werden könnte: „Es gibt ja immer wieder einen Überbietungswettbewerb zwischen den Parteien, den Mindestlohn auf zwölf oder mehr Euro anzuheben. Und das erachten wir für sehr gefährlich.“ Denn letztlich würden Arbeitsplätze von mittelständischen Unternehmen geschaffen und nicht von der Politik. „Wir sagen ganz klar: Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, das zu regeln. Ordnungs- und bildungspolitisch wäre es der falsche Weg.“ Zu vereinbaren, wie viel Geld Lehrlinge verdienen, sei stattdessen Aufgabe der Gewerkschaft und der DEHOGA-Landesverbände, so Hartges. Dass das in ihrer Branche gut funktioniere, zeige sich an den überproportionalen Lohnzuwächsen der vergangenen Jahre im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Autor: dts