Münster | Die Aktionsgemeinschaft NRW will die Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche deutlich ausbauen. Dabei dürfen die bestehenden Vorschriften für Flüchtlinge generell kein Hinderungsgrund sein.

Denn nach dem Wortlaut des Artikels 31 der UN-Kinderrechtskonvention ist auch die Bundesrepublik dazu verpflichtet, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern. Gerade nach oft traumatisierenden Fluchterfahrungen ist das Recht auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung wichtiger denn je. Das aber scheitert vor allem bei Geflüchteten allzu häufig an Regeln.

So bemühen sich landesweit viele Träger von Kinder- und Jugendarbeit, genau hier anzusetzen. Beispielsweise lassen sich mit gemeinsamen Ausflügen oder Ferienfahrten soziale Bindungen zu einheimischen Kindern und Jugendlichen verbessern. Genau das aber ist Flüchtlingen, unter anderem wegen der Residenzpflicht, untersagt. Die Pflicht, sich während eines Asylverfahrens an einem zugewiesenen Ort aufzuhalten, kann aber nach § 58 AsylG gelockert werden, so der Hinweis der Aktionsgemeinschaft. Allerdings bleibt es trotzdem und weiterhin eine Ermessensentscheidung der örtlichen Behörden.

Die „Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW“ ermuntert die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich, geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Kommunen aufzusuchen, in ihre Aktivitäten einzubeziehen und so eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben zu ermöglichen. Die Aktionsgemeinschaft fordert alle kommunalen Ausländerbehörden auf, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Erlaubnis zu erteilen, an einer Fahrt ins Ausland teilzunehmen. Schwierig wird das, wenn die Behörden die Identität des Flüchtlings nicht eindeutig klären können. Wer dann ins Ausland reist, darf nicht mehr nach Deutschland zurück, weil die Duldung mit der Ausreise erlischt.

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW ist eine Initiative des Landesjugendrings NRW, die 25 Jugendverbände auf Landesebene zusammenbringt und gemeinsam nach außen vertritt. Die Aktionsgemeinschaft trat vor rund 20 Jahren zusammen, um die Lebensverhältnisse der geflüchteten Kinder und Jugendliche zu verbessern und so die Integration dieser Menschen voranzutreiben.

Autor: bfl