Düsseldorf | Nach der Landtagswahl in NRW steht eine hauchdünne Mehrheit für CDU und FDP – und könnte durch ein Wahlprüfungsverfahren doch noch wackeln. Die über Platz 24 der Landesliste gewählte FDP-Kandidatin war für diesen Listenplatz von ihrer Partei gar nicht aufgestellt, sondern für Platz 48. Die Vertauschung erfolgte durch die Geschäftsstelle der Partei und war schon seit einigen Wochen bekannt.

Weil die FDP in der Vergangenheit aber keine 24 Sitze bekam, schien der Fehler wenig relevant. Nach dem guten Abschneiden der NRW-FDP ist das nun anders. Der ganze Vorgang stelle einen Wahlfehler von erheblichem Gewicht dar, zumal wenn die Regierungsmehrheit von einer einzigen Stimme im Landtag abhänge, so die Macher der Internetseite wahlrecht.de, die eine hohe Reputation als Wahlrechts-Experten haben.
Wie der Landtag oder in der gerichtlichen Instanz der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Wahlprüfungsverfahren entscheiden werde, sei offen – bis hin zu einer Neuwahl. Unklar sei auch, ob auch der Landeswahleiter seine Prüfpflicht nach dem Landeswahlgesetz verletzt haben könnte, so die Experten von wahlrecht.de.
Über den Fehler auf der FDP-Landesliste informierte der „WDR“ auf seiner Online-Seite am 30. April. Die beiden Kandidaten, so der „WDR“, stammen aus dem Kreis Lippe und „seien bei der Einreichung durch die Landesgeschäftstelle versehentlich vertauscht und in der falschen Fassung vom Landeswahlausschuss zugelassen worden.“ Die Kandidatin die versehentlich auf Platz 24 gerutscht sei, habe so der Sender, erklärt, dass sie ihr Mandat nicht annehmen werde, sollte sie gewählt werden.

Autor: dts, ag