Köln | Das Land NRW will sich an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission halten, das teilten gestern Ministerpräsident Armin Laschet und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit. Zuvor konferierte die Landesregierung mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Landrätinnen und Landräten, den Spitzen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammern in NRW über die Impfvorbereitung im Land. Offen ist, wie viel Impstoff NRW in der ersten Phase erreichen wird. Laschet geht davon aus, dass die Impfungen ab dem 27. Dezember beginnten können, wenn die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Biontech/Pfizer-Impfstoff am Montag zulassen sollte.
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Am Ende des Artikels finden Sie die Liste der Ständigen Impfkommission mit der Empfehlung der Reihenfolge in der die Bevölkerung geimpft werden soll.
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Minister Laumann stellte zunächst die Infektionszahlen für das Land am gestrigen Donnerstag vor. Die 7-Tage-Inzidenz von 172,5 nannte Laumann eine „schlechte Zahl“, wie auch die Reproduktionszahl von „1“. Damit steigen in NRW die Infektionszahlen weiter. 5.386 Menschen, davon 1.075 auf Intensivstationen, befanden sich gestern in NRW in stationärer Behandlung. Von den Intensivpatienten wurden 667 beatmet. Von einer Triage sei NRW weit entfernt, sagt der Minister. Es gebe noch 906 freie Intensivbetten laut DIVI, die auch mit Personal hinterlegt seien, 566 Beatmungsgeräte und 74 freie Herz-Lungen-Maschinen in NRW.

Laschet sieht nach der Konferenz mit den Behördenleitern vor Ort, das Land in den 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW gut auf das Impfen vorbereitet. Der Impfstoff werde von der EU ausgegeben und werde NRW aus Belgien erreichen. NRW habe bei einem Logistikunternehmen eine zentrale Annahmestelle für den Impfstoff eingerichtet. Von dort aus werde der Impfstoff in die 53 Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Den örtlichen Behörden obliege dann die Weiterverteilung, da diese die Gegebenheiten vor Ort besser kennen. 13.800 Menschen mit mediziniser Ausbildung, darunter auch Menschen die bereits in Rente sind, haben sich im Freiwilligenregister eingetragen. Daher sei auch genügend Personal zum Impfen vorhanden.

Die Impfungen auf freiwilliger Basis beginnen in den Altenheimen, die die Behörden vor Ort aussuchen werden. In NRW waren gestern von 175.000 Alten- und Pflegeheimbewohnern 5.711 Bewohnerinnen und Bewohner und 1.830 Pflegekräfte an Covid-19 erkrankt. Für die Verimpfung seien die Einrichtungen gebeten worden einen Raum zur Präparation des Impfstoffes zur Verfügung zu stellen. Denn der Impfstoff muss bis in das Altenheim bei unter -70 Grad transportiert werden und wird vor Ort mit einer Kochsalzlösung verflüssigt. Laumann nannte den Impfbeginn den schöneren Teil der Pandemiebekämpfung, um die Pandemie so in den Griff zu bekommen.

Welche Menge Impfstoff NRW in der ersten Tranche erhält sei unklar, so Ministerpräsident und Minister, die sich aber nicht an Spekulationen beteiligen wollen. Die Verteilung des Impfstoffs durch die Bundesregierung erfolge an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel. Laschet und Laumann betonten die Freiwilligkeit der Impfung.

Das sind die Empfehlungen der ständigen Impfkommission

Stufe 1
Personengruppen
▶ BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
▶ Personen im Alter von über 80 Jahren
▶ Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
▶ Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen
▶ Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
▶ Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen

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Stufe 2
Personengruppen
▶ Personen im Alter von zwischen 75 –79 Jahren
▶ Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
▶ Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in Institutionen
▶ Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
▶ Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)

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Stufe 3
Personengruppen
▶ Personen im Alter von zwischen 70 –74 Jahren
▶ Personen nach Organtransplantation
▶ Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko
▶ BewohnerInnen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
▶ Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
▶ Enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Personen mit hohem Risiko
▶ Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen und in Positionen, die für die
Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind
▶ Teilbereiche des ÖGD

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Stufe 4
Personengruppen
▶ Personen im Alter von zwischen 65–69 Jahren
▶ Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko und deren engste Kontaktpersonen
▶ Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
▶ LehrerInnen
▶ ErzieherInnen
▶ Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen

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Stufe 5
Personengruppen
▶ Personen im Alter von zwischen 60–64 Jahren
▶ Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen
▶ Beschäftigte im Einzelhandel
▶ Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko
▶ Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur

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Stufe 6
Personengruppen
▶ Alle übrigen Personen im Alter von unter 60 Jahren

Autor: red