Düsseldorf | Das Land NRW hat gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Menschen deren Asylantrag abgelehnt wurde und gegen die ein Haftbefehl vorliegt dürfen nicht in Strafanstalten gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. 20 Menschen waren nach dem Urteil des europäischen Gerichtshof noch in der JVA Büren untergebracht. Jetzt kooperiert NRW mit Berlin und die 20 Abschiebehäftlinge werden nicht länger in Büren festgehalten. Dafür war noch ein BGH-Urteil nötig.

NRW-Innenminister Ralf Jäger. „Wir sorgen deshalb dafür, dass die rund 20 Abschiebehäftlinge kurzfristig in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht werden.“ Der Bundesgerichtshofs hatte am Freitag entschieden, dass die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in der JVA Büren europarechtlichen Vorgaben widerspreche. Vor der Entscheidung des BGH hatten mehrere Landgerichte in NRW die Auffassung vertreten, dass die Einrichtung in Büren den Anforderungen einer „speziellen Hafteinrichtung“ im Sinne der EU-Rückführungsrichtlinie gerecht werde.

„Für uns stand seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fest, dass es ein „weiter so“ in Büren nicht geben wird“, so Jäger schriftlich, der jetzt die Abschiebungshaft in NRW im Sinne der europäischen Vorgaben weiterentwickeln will. So lange will man mit Berlin kooperieren.

Autor: ag