Köln | Das Innenministerium NRW ordnet für Fronleichnam Beflaggung zum Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung an. Dies gelte für alle Gebäude des Landes, der Gemeinden sowie der übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Der Gedenktag am 20. Juni erinnere an die weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung. Das Innenministerium hebt die deutschen Vertriebenen besonders hervor. Seit 2015 ist der 20. Juni auch der Weltflüchtlingstag.  

Autor: Von Redaktion