Das Symbolbild zeigt ein Schild einer Apotheke

Köln | Apotheken stellen durch ihre Dienstbereitschaft und den zusätzlichen wechselnden 24-stündigen Nacht- und Notdienst auch an Sonn- und Feiertagen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher. Bislang sind die dienstbereiten Apotheken dabei jedoch an festgelegte Pflichtöffnungszeiten gebunden. In Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium haben die Apothekerkammern Westfalen-Lippe und Nordrhein neue Allgemeinverfügungen auf den Weg gebracht: Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie – auch bei Öffnungszeiten.

Apotheken können künftig ihre Öffnungszeiten außerhalb des Notdienstes flexibler gestalten. Das beschlossen die zuständigen Gremien der Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe. Dies soll dazu beitragen das Personal effizienter einsetzen zu können und stärker auf die Gegebenheiten im versorgungsalltag einzugehen.

Die Öffnungszeiten

Künftig gilt von montags bis freitags an vier Tagen pro Woche eine tägliche Mindestöffnungszeit von sechs Stunden zwischen 8 Uhr und 20 Uhr und an einem weiteren Tag mindestens drei Stunden. Genauen Uhrzeiten sind nicht mehr vorgeschrieben. Es kann grundsätzlich frei gewählt werden, wann die Apotheke in diesem Zeitraum geöffnet wird. An Samstagen besteht keine Pflicht zur Öffnung.

An der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung sowie der Versorgung durch die 24-stündig geöffneten Notdienstapotheken ändere sich dadurch nichts.

„Wir kennen Fälle, in denen es Inhaber:innen nicht möglich war, ihre Apotheke mit Bus und Bahn pünktlich zu erreichen. Bevor eine solche Apotheke schließen muss und die Versorgung leidet, schafft die neue Regelung deutlich mehr Handlungsfreiheit und verbessert so die Versorgung“, so Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, und Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, in einem schriftlichen Statement.

agr