Eine Außengastronomie am Kölner Eigelstein.

Köln | aktualisiert | Die Kölner Stadtverwaltung und die Kölner Gastronomen und deren Außengastronomie beschäftigt erneut die Kölner Politik. Es scheint eine unendliche Geschichte zu werden. Ende März bekräftigte erst die Bezirksvertretung (BV) Innenstadt ihr Außengastronomie-Moratorium zugunsten der Kölner Gastronomie und jetzt stellt die SPD einen Antrag im Hauptausschuss. Der tagt am 17. April: Jetzt geht es um die „Wetterschutzelemente“ – also etwa Mobiliar, Sonnenschirme und anderes, das der Stadtverwaltung ein Dorn im Auge ist.

Darum geht der Zoff

Am 27. März kündigte die Stadtverwaltung an, dass die Kölner Gastronomie bis zum 1. April alle „Wetterschutzelemente“ im Außengastro-Bereich abzubauen habe. Also innerhalb von 5 Tagen. Wer nicht Folge leiste, dem drohte die städtische Verwaltung mit Verwarn- und Bußgeldern. Diese „Wetterschutzelemente“ kauften die Kölner Gastronomen während der Corona-Pandemie und stellten sie auf den ihnen genehmigten Sondernutzungszonen auf.

Die Kölner Gastronomen beschwerten sich. Das Mobiliar sei unter hohen Kosten angeschafft und von den Gästen goutiert worden. Zudem habe sich das Mobiliar in der Winterzeit als Witterungsschutz bewährt. Und die Gastronomen klagen über die Kurzfristigkeit der Anordnung des städtischen Ordnungsamtes. Das ruderte mittlerweile zurück und schrieb auf eine SPD-Anfrage, dass es „Aufstellelemente“ bis zum 21. Mai dulden werde. Dabei beschloss der Rat der Stadt Köln, dass für die Gastronomen in Bezug auf deren Außengastronomie alle „Corona-Erleichterungen“ bis Ende 2023 gelten sollen.

Die BV Innenstadt nutzte ihre Sitzung am 30. März und beschloss einstimmig die Bekräftigung des Moratoriums aus dem August 2022 für die Kölner Außengastronomie. Report-K berichtete mehrfach:

Unendliche Geschichte

Der Rat der Stadt Köln beschloss in seiner Sitzung am 3. Februar 2022, dass „winterfeste Bauten“ in der Kölner Außengastronomie über den 31. März 2022 hinaus bestehen bleiben dürfen. Damit aber noch nicht genug, am 30. Juni 2022 beschäftigte sich der Rat erneut mit der Thematik auf Antrag der SPD-Fraktion. Der damalige Beschluss war ebenso eindeutig, dass es erst dann zu neuen Regelungen komme, wenn der Konsultationskreis Außengastronomie diese erarbeitet und im Gestaltungshandbuch festgeschrieben habe. Aber das ist nicht erfolgt. Als die BV Innenstadt zu diesem Thema tagte, hieß es, dass eine Entscheidung des Konsultationskreises nicht vor Herbst zu erwarten sei.

Der SPD-Antrag

Die SPD fordert im Kölner Hauptausschuss die Duldung aller Einrichtungen und Aufbauten der Außengastronomie im Bereich der genehmigten Sondernutzungsflächen bis der Konsultationskreis, in dem auch Vertreter der Kölner Gastronomie sitzen, tragfähige Regelungen zu den Inhalten und Maßgaben des Gestaltungshandbuches zur Außengastronomie erarbeitete und diese dort festgeschrieben sind. Zudem fordert die SPD bereits eingeleitete Ordnungsverfahren gegen Kölner Gastronomen aus der März-Anordnung einzustellen.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert ihre Kommunikation mit den Gastronomen und Veranstaltern zu verbessern. Regelungen seien zudem frühzeitig anzukündigen.

Gerrit Krupp, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion in einer schriftlichen Mitteilung: „Die Stadtverwaltung muss mehr Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Gastronominnen und Gastronomen an den Tag legen. Hier haben sich Menschen, um die Existenz ihrer Betriebe und die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern, ins Zeug gelegt und die Wetterschutzelemente aufgebaut. Jetzt macht die Stadtverwaltung Druck und die Betroffenen sollen die Wetterschutzelemente ohne Vorwarnung wieder abbauen? Das darf nicht sein. Wir fordern erst einmal die Beratungen mit dem Konsultationskreis abzuwarten und das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln so pragmatisch anzupassen, dass die Wetterschutzelemente hier auch weiter bestehen bleiben können.“

ag