Symbolbild

Köln | Wann kann ich mich boostern lassen? Eine Frage, die viele Kölner*innen beschäftigt, denn niemand steht gerne womöglich stundenlang Schlange, um dann unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt zu werden. Seit heute gelten neue Regeln in der Stadt Köln.

Neue Regeln fürs Boostern

Die neuen Regeln orientieren sich am Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit gilt ab heute in Köln: Wer mit den Impfstoffen von Astra Zeneca, Biontech oder Moderna geimpft ist und mindestens 18 Jahre alt, soll einen Mindestabstand zur Boosterimpfung von 5 Monaten nach der zweiten Impfung einhalten. Der Mindestabstand der einzuhalten ist beträgt vier Monate.

Eine Booster-Impfung nach vier Wochen ist nur dann möglich, wenn zu erwarten sei, dass der Impfwillige eine stark verminderte Immunantwort auf die Primärimpfung aufweise.

Die Impfstellen der Stadt Köln setzen diese Regel seit heute um.

Regel für Genesene

Für Genesene gilt, dass sie sich ebenfalls boostern lassen können. Hierfür gibt es eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Regel die in diesem Fall angewandt wird lautet: Die erste Impfung nach durchgemachter Coronainfektion gilt als Zweitimpfung.