Köln | Die Bezirksregierung Köln hat heute Stellung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bezogen [report-K berichtete ausführlich]. Festgestellt wird, dass die Rechtsauffassung der Landesregierung, dass Fahrverbote nach nationalem Recht nicht erfolgen könnten, geteilt wird. Die Kölner Regierungspräsidentin positioniert sich gegen Fahrverbote, mahnt zur Verhältnismäßigkeit und will vor allem prüfen.

„Mit dem Urteil aus Leipzig haben wir nun Rechtssicherheit,“ betont Regierungspräsidentin Gisela Walsken „Saubere Luft ist eine lebenswichtige Grundlage für unsere Gesundheit. Wir müssen jetzt gemeinsam alle Maßnahmen und Möglichkeiten zur Luftreinhaltung ausschöpfen und uns nicht ausschließlich mit Fahrverboten beschäftigen“.

Die Bezirksregierung teilt mit: Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Beschilderung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten, mahnt die Bezirksregierung.

Ergebe sich bei der Prüfung, dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte darstellen, sind diese – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – in Betracht zu ziehen. Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen Euro-5-Fahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus bedarf es hinreichender Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

Das Ziel der Bezirksregierung, weitere Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge zu vermeiden, bleibt unbeschadet dessen bestehen. Bund, Länder, Kommunen und die Bezirksregierung Köln suchen deshalb weiter intensiv nach Alternativen, um die Luftbelastung mit Stickstoffdioxid in den Städten auf ein verträgliches Maß zu reduzieren, teilt die Behörde mit.

Die Bezirksregierung Köln plant folgenden Umgang mit dem Leipziger Urteil:

. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen werden wie geplant berechnet: vollständiges Dieselfahrverbot und „blaue“ Umweltzone einschließlich Ausnahmeregelungen

. weitere Maßnahmen aus den Maßnahmenkatalogen werden berechnet oder abgeschätzt

. Neue Maßnahmen aus den aktuellen Initiativen des Bundes, des Landes und der Kommunen werden auf deren Wirksamkeit geprüft

. Nach Vorlage der Ergebnisse werden insbesondere die Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung auf deren Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen geprüft

. Die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung wird auf der Grundlage des BVerwG-Urteils mit den anderen planaufstellenden Behörden abgeglichen

. Die Kommunen und die Öffentlichkeit werden mit einbezogen

. Pläne werden veröffentlicht

Autor: Andi Goral