Die historischen Gebäude der KHD in Köln Mülheim in der Deutz-Mülheimer Straße

Köln | 148 Seiten abstrakter politischer Ziele vereint der „Zukunftsvertrag“ von CDU und Grünen, die manchmal klar und einfach zu verstehen sind, aber manchmal auch im Vagen bleiben. Eine Passage ist vor allem für die städtebauliche Entwicklung in Köln, konkret in Köln-Mülheim für das dortige Otto-Langen-Quartier interessant.

Es wird schon lange gerungen um das Otto-Langen-Quartier in Köln-Mülheim. Zum einen um den Kunstort, der Vergangenheit ist, zum anderen um die dortige Entwicklung des Areals in städtebaulicher Hinsicht. Aus der Stadtgesellschaft kommt der Wunsch dort eine gemeinwohlorientierte Entwicklung zu realisieren. Ein Grundstück kaufte die Stadt per Vorkaufsrechtssatzung von einem Investor. Das weitaus größere Grundstück gehört der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.Urban. Das soll jetzt im Höchstbieterverfahren an den Meistbietenden verkauft werden. Zumindest war die politische Gemengelage unter Schwarz-Gelb so.

Jetzt gibt es den Vorschlag des Zukunftsvertrages zwischen Schwarz-Grün, der für das Otto-Langen-Quartier von Bedeutung sein könnte, auch wenn er es nicht explizit nennt. Im „Zukunftsvertrag“ steht: „Wir werden die landesrechtlichen Regelungen über die Veräußerung von landeseigenen Grundstücken u. a. mit dem Ziel überarbeiten, die Kommunen in die Lage zu versetzen, eine vorsorgende Bodenpolitik betreiben zu können. Landesliegenschaften sollen vorrangig über Erbpacht vergeben werden. Zugleich soll der Zwang zur Veräußerung nach dem Höchstbieterprinzip beendet werden und die Veräußerung nach sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien (Konzeptvergabe) ermöglicht werden.“

Geht es nach dem neuen Koalitionsvertrag, dann dürfte nun NRW.URBAN das Otto-Langen-Quartier nicht mehr im Höchstbieterverfahren verkaufen. Würde das landeseigene Grundstück in einer Konzeptvergabe vergeben werden, dann könnten sich zwar nun auch die Stadt Köln aber auch weiterhin Privatinvestoren bewerben. „Der Vertrag kann die Lage für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung verbessern.“, meint Jörg Frank vom Initiativkreis Otto-Langen-Quartier. „Aber nur wenn die Stadt nun das bereits vereinbarte Bieterverfahren aufkündigt und das Land ausschließlich gemeinwohlorientierte Kriterien mit entsprechend gedeckelten Bodenpreis für die Konzeptvergabe vorsieht.“, so Frank.

Sonst wäre eine Gemeinwohlorientierung auch nicht gesichert. Was wäre wenn hier das Erbbaurecht greifen würde. Dann müsste die Stadt Köln Erbbaunehmer des Landes werden. Wenn die Stadt dann auf Basis ihres Planungsrecht z.B. Grundstücke an Wohnungsgenossenschaften und die städtische GAG vergeben möchte, tritt das Problem auf, ob sie das vom Land gegebene Erbbaurecht z.B. an eine Genossenschaft überhaupt verkaufen darf. „Eine Direktvergabe von Landesgrundstücken für gemeinwohlorientierte Zwecke an eine Kommune wäre eindeutig einfacher und zielführender, steht aber leider nicht im Vertrag.“, bedauert Jörg Frank die verpasste Chance.

In einem anderen Passus des Koalitionsvertrages bleiben die zukünftigen Regierungsparteien schwammig: „Wir werden das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes in Nordrhein-Westfalen durch eine Rechtsverordnung umsetzen, sodass Kommunen in den angespannten Wohnungsmärkten bessere Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts erhalten. Damit werden Kommunen in die Lage versetzt, Bauland schneller zu mobilisieren.“ Hier stellt sich die Frage gilt dies auch für die Entwicklung urbaner Stadtquartiere mit gemischten Nutzungen?

Zur Bodenpolitik heißt es im Vertrag: „Wir prüfen die Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds, um in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine aktive vorsorgende Bodenpolitik der öffentlichen Hand zu erleichtern“. Jörg Frank befürchtet: „Ein vereinbarter Bodenfonds wäre ein echter Fortschritt gewesen, Prüfen klingt eher nach Totprüfen.“